Gut vier Jahre ist die endgültige Räumung des Schlossgartens für das umstrittene Bahnhofsprojekt Stuttgart 21 jetzt her - heute befasst sich das Verwaltungsgericht mit dem Vorgehen der Polizei. 32 Projektgegner klagen gegen die Räumung des Protestcamps vor den großflächigen Baumrodungen auf dem Baufeld im Schlossgarten neben dem Hauptbahnhof. Die Auflösung ihrer Versammlung und folglich auch der anschließende Einsatz von Schlagstöcken durch die Polizei seien nicht rechtens gewesen.
Eilanträge gegen die Verfügung der Stadt zur Räumung waren im Januar 2012 vom Verwaltungsgericht abgelehnt worden. Beschwerden dagegen waren vor dem Verwaltungsgerichtshof kurz vor der Räumung erfolglos.
Laut Gericht hatten sich am Abend des 14. Februar 2012 rund 1400 Projektgegner versammelt, um gegen die Räumung zu protestieren. Bäume wurden besetzt. Auch nach Versammlungsende gegen Mitternacht seien mehrere hundert S21-Gegner dageblieben, darunter die Kläger. Gegen 2.30 Uhr begann die Räumung. Es erfolgten Lautsprecherdurchsagen der Polizei, Platzverweise wurden erteilt. Einer der Kläger verließ freiwillig den Park, die anderen wurden weggetragen oder weggeführt. (DPA/LSW)