Die Daimler-Tochter MyTaxi setzt sich gegen das vom Landgericht Frankfurt verhängte Rabattverbot zur Wehr. MyTaxi habe vor dem Oberlandesgericht Frankfurt Berufung gegen das Urteil vom 19. Januar eingelegt, sagte ein Sprecher der Deutschen Presse-Agentur. Das Gericht hatte die Werbe-Aktionen des Internet-Dienstleisters mit der Begründung verboten, dass sie gegen die in Deutschland geltenden Festpreise für Taxifahrten verstoßen. (Az: 3-06 O 72/15).
Der Betreiber von MyTaxi, die zum Daimler-Konzern gehörende Intelligent Apps GmbH, hatte Kunden bei Rabattaktionen in bestimmten Zeiträumen die Hälfte des Fahrpreises erstattet, wenn diese ein Taxi über den Dienst bestellten. Die Servicegesellschaft Taxi Deutschland, zu der mehrere Taxizentralen gehören, hatte dagegen geklagt. Die Taxizentralen sehen sich einem ruinösen Wettbewerb ausgesetzt.
MyTaxi war in Frankfurt auch damit gescheitert, die Vollstreckung des Urteils bis zu einer Entscheidung in der nächsten Instanz auszusetzen. Aus diesem Grund habe man auch einen Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung gestellt, sagte der Sprecher.
Im Streit zwischen MyTaxi und den alteingesessenen Taxi-Zentralen hatten Gerichte in Hamburg und Stuttgart zuvor zugunsten der App entschieden. Das Oberlandesgericht in Köln hatte die Rabatte mit Hilfe einer einstweiligen Verfügung untersagt. (DPA)