Auch das quasi letzte Aufbäumen gegen das Milliardenprojekt Stuttgart 21 im Februar 2012 bekommt ein juristisches Nachspiel: Nächste Woche Dienstag (15. März) verhandelt das Verwaltungsgericht Stuttgart über die Klage von 32 Projektgegnern gegen die Räumung des Protestcamps vor den großflächigen Baum-rodungen auf dem Baufeld im Schlossgarten. Die Auflösung ihrer Versammlung und folglich auch der anschließende Einsatz von Schlagstöcken durch die Polizei seien nicht rechtens gewesen, so die Kläger.
Eilanträge gegen die Verfügung der Stadt zur Räumung waren im Januar 2012 vom Verwaltungsgericht abgelehnt worden. Beschwerden dagegen waren vor dem Verwaltungsgerichtshof kurz vor der Räumung erfolglos.
Laut Gericht hatten sich am Abend des 14. Februar 2012 rund 1400 Projektgegner im Park neben dem Hauptbahnhof versammelt, um gegen die Räumung zu protestieren. Bäume wurden besetzt. Auch nach Versammlungsende gegen Mitternacht seien mehrere hundert S21-Gegner im Park geblieben, darunter die Kläger. Gegen 2.30 Uhr begann die Räumung. Es erfolgten Lautsprecherdurchsagen der Polizei, Platzverweise wurden erteilt. Einer der Kläger verließ freiwillig den Park, die 31 anderen wurden weggetragen oder weggeführt.
Die Proteste gegen den Tiefbahnhof sind bundesweit vor allem wegen des «Schwarzen Donnerstags» bekannt. Ende September 2010 war die Polizei massiv gegen die Gegner des Milliardenprojekts vorgegangen. Der Polizeieinsatz mit weit mehr als 100 Verletzen war rechtswidrig, entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart im vergangenen November. (DPA/LSW)