Das Gezerre um den rätselhaften Millionenfund im schwäbischen Benediktiner-Kloster Neresheim wird heute vor dem Oberlandes-gericht Stuttgart fortgesetzt. Drei Kläger beanspruchen Teile der vier Millionen Euro, die 2013 im Sekretär eines toten Abts entdeckt worden sind. Das Landgericht Ellwangen hatte ihre Klagen auf Herausgabe abgewiesen, weil sie ihre Ansprüche nicht nachweisen konnten. Die Urteile wollen sie überprüfen lassen.
Das Wissen über die Herkunft der Millionen nahm der Mönch mit ins Grab. Die Rede ist von einem raffinierten Steuersparmodell, das der Abt betrieben haben könnte. Mehrere Gerichte haben sich schon damit befasst. Das Geld liegt noch immer fest auf zwei Konten in Aalen und Krefeld. Die Benediktiner wollen es nicht anrühren, bis über alle möglichen Ansprüche entschieden ist, wie es hieß. (DPA/LSW)