Bundesverfassungsgericht verhandelt über NPD-Verbot

Sehen die Richter die hohen Anforderungen des Grundgesetzes für ein Verbot erfüllt, muss sich die NPD auflösen. Foto: Marc Tirl/Archiv
Sehen die Richter die hohen Anforderungen des Grundgesetzes für ein Verbot erfüllt, muss sich die NPD auflösen. Foto: Marc Tirl/Archiv

Das Verbotsverfahren gegen die NPD geht heute in die entscheidende Phase: Drei Tage klopft das Bundesverfassungsgericht die rechtsextreme Partei auf ihre mögliche Verfassungswidrigkeit ab. Mit Spannung wird erwartet, ob die Politik diesmal rechtzeitig alle Hindernisse aus dem Weg geräumt hat. Ein erster Verbotsanlauf war 2003 gescheitert, weil der Verfassungsschutz bis in die NPD-Spitze hinein Informanten hatte. Beantragt hat das Verbot der Bundesrat. Die Grünen hoffen auf ein Verbot.

«Wir wünschen den Ländern viel Erfolg für das NPD-Verfahren», sagte der Chef der Grünen-Fraktion im Bundestag, Anton Hofreiter, der Deutschen Presse-Agentur. «Die NPD ist eine rechtsextreme Partei, die Menschen verachtet, Hass schürt und demokratische Prinzipien mit Füßen tritt.»

 

Ähnlich äußerte sich die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Eva Högl. «Ein Verbot ist wichtiger denn je. Denn die NPD ist rassistisch, menschenverachtend und verfassungsfeindlich», sagte sie der «Berliner Zeitung». Sie stecke hinter rechtsextremer Hetze und Gewalttaten gegen Flüchtlinge, Helfer und Unterkünfte. Auch bei der Pegida-Bewegung und an der AfD sei die Partei beteiligt. Högl: «Ein NPD-Verbot ist ein wichtiger Baustein im Kampf gegen den Rechtsextremismus.»

 

Grünen-Fraktionschef Hofreiter sagte der dpa, klar sei aber auch, dass das rassistische Gedankengut der NPD mit einem Verbot nicht aus der Welt geschaffen werde. Auch rechtsextreme Ausschreitungen könnten dadurch nicht verhindert werden: «Wir müssen weiterhin entschieden gegen Rechtsextremismus und -populismus vorgehen.»

 

Am Gericht erwartet man ein emotionales Verfahren. Es wird nicht ausgeschlossen, dass vor einem Urteil weitere Verhandlungstage angesetzt werden. Sehen die Richter die hohen Anforderungen des Grundgesetzes für ein Verbot erfüllt, muss sich die NPD auflösen. In der Geschichte der Bundesrepublik wurde erst zweimal eine Partei verboten, zuletzt 1956 die kommunistische KPD. (Az. 2 BvB 1/13)

 

Die Frage der Verfassungsschutz-Informanten wird aller Voraussicht nach gleich am ersten Verhandlungstag eine zentrale Rolle spielen. Die Richter wollen sich genau anschauen, ob tatsächlich alle sogenannten V-Leute rechtzeitig «abgeschaltet» wurden oder womöglich noch die Prozessstrategie der NPD ausgespäht wurde. Experten halten es für denkbar, dass die Partei vorhat, einzelne V-Leute zu enttarnen. NPD-Anwalt Peter Richter hatte vorab im «Tagesspiegel» «den einen oder anderen Knaller» angekündigt.

 

Scheitert das Verfahren ein zweites Mal, wäre das für die Politik eine Blamage. Auch deshalb haben die Bundesländer dem 250-seitigen Verbotsantrag von Dezember 2013 im vergangenen Mai noch einmal vier Aktenordner mit Belegen folgen lassen. Die internen Vermerke, Gesprächsprotokolle und E-Mails sollen untermauern, dass die Sicherheitsbehörden diesmal rechtzeitig alle V-Leute aus der NPD abgezogen haben. Die elf Namen sind geschwärzt.

 

Bundesregierung und Bundestag haben sich dem neuen Verbotsantrag nicht angeschlossen. Die Länder wollen zum Auftakt prominent in Karlsruhe vertreten sein: Erwartet wurden Bundesrats-Präsident Stanislaw Tillich aus Sachsen (CDU) und Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne), außerdem etliche Innenminister und -senatoren. (DPA)