Wer auf seinem Konto plötzlich eine Überweisung findet, die er nicht zuordnen kann, sollte skeptisch sein. Auf keinen Fall sollten Verbraucher das Geld per Bargeld-Transfer-Dienst oder unbekanntem Treuhand-Dienste zurück überweisen, rät die Senatsverwaltung für Justiz in Berlin. Denn sonst tappen sie unter Umständen in die Falle von Geldwäschern. Die Täter wenden sich teilweise mit E-Mails, Zeitungsanzeigen oder über Datingportale an leichtgläubige Privatleute. Teilweise mit Jobangeboten: So geben sie an, die Person könnte Geld verdienen.
Vorausgesetzt sie überweist einen Betrag, der auf dem Konto eingeht, per Bargeld-Transfer-Dienst weiter. Wer angeworben und aktiv wird, macht sich der «leichtfertigen Geldwäsche» schuldig, warnt Thomas Heilmann, Justizsenator in Berlin. Häufig sind sich die Betroffenen dessen nicht einmal bewusst. Dabei helfen sie als sogenannte Finanzagenten, im Internet ergaunertes, digitales Geld zu Barem zu machen.
In einem Fall erhielt eine Frau beispielsweise eine Zahlung, nachdem sie eine Anzeige geschaltet hatte, in der sie ihr Auto verkaufen wollte. Ein vermeintlicher Interessent trat überraschend vom Kaufvertrag zurück und forderte von der Frau einen überwiesenen Betrag zurück. Für die entstandenen Umstände dürfe sie 200 Euro behalten. Allerdings müsse sie den Restbetrag auf ein anderes Konto überweisen. Die Frau überwies das Geld. Was sie nicht wusste: Es stammte vom dem Konto eines Phishing-Opfers. Die Betrüger nutzten ihre Kontoverbindung, um es rein zu waschen.
In anderen Fällen werden online geführte Girokonten gehackt und über Finanzagenten leergeräumt. Das Geld stammt oft aus falschen Internetverkäufen oder von gehackten Kontos. Wer sich darauf einlässt, macht sich der Geldwäsche schuldig. Besonders sozial Schwache, Senioren und neuerdings auch Flüchtlinge werden von den Tätern missbraucht, warnt Heilmann. Im Prinzip kann es aber jeden Kontobesitzer treffen.
Zahlungen auf ihre Konten könne die Staatsanwaltschaft leicht zurückverfolgen. Somit flögen die sogenannten Finanzagenten innerhalb weniger Tage auf, erklärt Staatsanwalt Marcus Hartmann. An die Hintermänner jedoch komme man kaum heran. Wer sich leichtfertiger Geldwäsche schuldig mache, könne bis zu zwei Jahre ins Gefängnis kommen. (DPA/TMN)