Verbraucher sollen besser vor hohen Dispozinsen und riskanten Immobilienkrediten geschützt werden. Dieses Ziel verfolgt ein Gesetz, das der Bundestag verabschiedet hat. Die Banken sind künftig unter anderem verpflichtet, ihren Kunden eine preiswertere Alternative anzubieten, wenn sie ihren Dispokredit ein halbes Jahr lang zu mehr als 75 Prozent ausschöpfen. Vor der Vergabe eines Immobilienkredits muss der Kunde zudem umfassender als bisher informiert und seine Kreditwürdigkeit streng überprüft werden. Teilweise eingeschränkt wird jedoch das Widerrufsrecht:
Wer zwischen 2002 und 2010 beim Abschluss eines Immobilienkredits fehlerhaft über sein Widerrufsrecht informiert worden ist, kann nur noch in den ersten drei Monaten nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes aus diesem Vertrag aussteigen - und nicht mehr auf ewig, wie bisher.
Justizstaatssekretär Ulrich Kelber (SPD) erklärte dies mit Rechtssicherheit für die Banken und betonte, 6 bis 14 Jahre nach Abschluss der betroffenen Verträge könne von einer Überrumpelung der Verbraucher keine Rede sein. Linke und Grüne warfen der Koalition hingegen vor, sie lasse sich ohne Not zulasten der Verbraucher vor den Karren der Banken spannen. (DPA)