Vor Schulen und Kitas soll es zum Vermeiden von Unfällen künftig mehr Tempo-30-Zonen geben - und zwar auch auf großen Straßen. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) will die rechtlichen Anforderungen dafür lockern, wie er sagte. Für mehr Sicherheit von Kindern ist außerdem vorgesehen, dass Erwachsene auf Gehwegen neben ihnen radeln dürfen. Elektroräder mit Höchsttempo 25 sollen Radwege benutzen dürfen. Dobrindt will nun einen Rechtsrahmen schaffen, damit die Länder ohne größere bürokratische Hürden auch an Hauptverkehrsstraßen Tempo 30 festlegen können.
Vor Schulen, Kindergärten und Altenheimen solle dies grundsätzlich unkompliziert durchgesetzt werden können, sagte der Minister. Bisher muss erst konkret nachgewiesen werden, dass es sich um eine gefährliche Stelle handelt. Generell gilt innerorts die Höchstgeschwindigkeit von 50 Kilometern pro Stunde.
Der Deutsche Städtetag begrüßte, dass Kommunen damit auch mehr Entscheidungsspielraum bekämen. Wichtig sei, dass sie mit Blick auf Gefahren künftig vorbeugend handeln könnten. Aus Sicht der Deutschen Polizeigewerkschaft gehen die Vorschläge in die richtige Richtung. Darüber hinaus sollten auch in Wohngebieten Tempo-30-Zonen zum Standard werden, wo Kinder häufiger Opfer von Unfällen werden. Der Autofahrerclub ADAC begrüßte die Pläne. Nicht vor jeder Einrichtung sei Tempo 30 aber zwingend notwendig, etwa bei breiten Gehwegen.
Änderungen sind auch für Radler geplant. So sollen Kinder künftig von einer mindestens 16 Jahre alten Aufsichtsperson auf dem Rad begleitet werden dürfen, wenn sie auf Gehwegen fahren. Für erwachsene Radler sind Gehwege bisher tabu, Kinder bis acht Jahre müssen dort fahren. Wenn der Erwachsene parallel auf der Straße fährt, erschwere das die Kommunikation und den Sichtkontakt, erläuterte das Ministerium.
Elektroräder, die maximal 25 Kilometer pro Stunde schnell sind, können künftig auf Radwege gelassen werden - außerorts generell und innerorts mit dem Hinweisschild «E-Bikes frei». Ausdrücklich nicht gelten soll dies aber für schnellere Elektrofahrräder (S-Pedelecs).
Einfacher werden sollen Vorgaben für Rettungsgassen auf Autobahnen und großen Bundesstraßen, damit Polizei und Rettungswagen schnell zu Unfallstellen kommen. Künftig soll gelten, dass bei Straßen mit mindestens zwei Streifen die Gasse «zwischen dem äußersten linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen» frei zu halten ist - also bei drei Fahrspuren zwischen der ganz linken und den beiden rechten daneben. (DPA)