Streit um Mindestgröße von Piloten mit Vergleich beigelegt

Die Klägerin auf dem Weg in den Gerichtssaal des Arbeitsgerichtes in Köln: Die Frau war wegen ihrer Größe im Auswahlverfahren für einen Pilotenjob bei der Lufthansa gescheitert. Foto: Oliver Berg/Archiv
Die Klägerin auf dem Weg in den Gerichtssaal des Arbeitsgerichtes in Köln: Die Frau war wegen ihrer Größe im Auswahlverfahren für einen Pilotenjob bei der Lufthansa gescheitert. Foto: Oliver Berg/Archiv

Der Rechtsstreit um die Mindestgröße für Piloten bei der Lufthansa ist beigelegt. Vor dem Bundesarbeitsgericht schloss die Klägerin einen Vergleich mit der Lufthansa. Demnach zahlt Europas größte Fluggesellschaft 14 175 Euro an die junge Frau. Sie hatte sich um eine Pilotenausbildung beworben und mehrere Tests bestanden, erhielt letztlich dennoch eine Absage: Weil sie mit knapp 1,62 Meter zu klein war. Laut Tarifvertrag müssen angehende Piloten mindestens 1,65 Meter groß sein. 

 

Die Frau sah sich wegen ihres Geschlechts diskriminiert, weil Frauen im Schnitt kleiner sind als Männer und deswegen häufiger an dieser Hürde scheiterten - und zog vor Gericht. (DPA)