Wer länger in einem anderen Land gearbeitet hat, sollte das der Rentenversicherung melden. Denn auch Zeiten im Ausland können für den späteren Rentenanspruch relevant sein - gerade, wenn sie dabei helfen, die Mindest-versicherungszeiten vor dem Ruhestand zu erreichen. Grundsätzlich gilt: Eine Rente erhält nur, wer die Voraussetzungen erfüllt. «Versicherte müssen dafür auf jeden Fall die vorgeschriebenen Mindestversicherungszeiten erreichen», erklärt Dirk von der Heide von der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Für langjährig Versicherte, die zum Beispiel mit 63 Jahren in Rente gehen wollen, liegt die vorgeschriebene Mindestversicherungszeit in Deutschland derzeit bei 35 Jahren.
Versicherungszeiten in der Europäischen Union werden für den Rentenanspruch zusammengerechnet. Das gilt auch für Arbeitsaufenthalte in Liechtenstein, Island, Norwegen und der Schweiz. Zusätzlich bestehen zwischen Deutschland und einigen Ländern Sozialversicherungsabkommen, darunter mit Japan, der Türkei, den USA und Australien; auch aus diesen Ländern können Versicherungszeiten berücksichtigt werden.
Die Auszahlung der Rente erfolgt anteilig aus den jeweiligen Ländern. Die Höhe richtet sich unter anderem danach, wie lange der Einzelne dort gearbeitet hat. «Grundsätzlich zählt jeder Monat», sagt von der Heide. Wer innerhalb eines Mitgliedstaates der EU allerdings weniger als ein Jahr arbeitet, muss beachten: Eine Rente aus solchen Versicherungszeiten wird meist mit der Rente des anderen Staates abgegolten - für Versicherte aus Deutschland ist das also die deutsche Rentenzahlung.
Unter bestimmten Umständen ist auch eine Beitragserstattung möglich - zum Beispiel wenn aus den eingezahlten Beiträgen im Alter keine Leistung gezahlt werden kann. Das trifft sowohl auf den Versicherten selbst als auch auf seine Hinterbliebenen zu.
Betroffene können sich auf der Webseite der Rentenversicherung informieren und eine Broschüre herunterladen. Außerdem können sie sich telefonisch unter der Nummer +49 800 10004800 beraten lassen. Beide Angebote sind kostenlos. (DPA/TMN)