EZB-Kritiker rufen Bundesverfassungsgericht zum Einschreiten auf

Die Notenbank hatte im Sommer 2012 versprochen, notfalls unbegrenzt Staatsanleihen von Krisenstaaten zu kaufen. Foto: Frank Rumpenhorst
Die Notenbank hatte im Sommer 2012 versprochen, notfalls unbegrenzt Staatsanleihen von Krisenstaaten zu kaufen. Foto: Frank Rumpenhorst

In der Verhandlung über den Kurs der Europäischen Zentralbank (EZB) in der Euro-Schuldenkrise haben die Kläger das Bundesverfassungsgericht aufgerufen, der Notenbank Einhalt zu gebieten. «Wir als Bundestag haben die Europäische Zentralbank nicht berechtigt, Erfinder, Durchsetzer und Kontrolleur zugleich zu sein», sagte der Linke-Politiker Gregor Gysi, der seine Bundestagsfraktion in dem Verfahren vertritt, am Dienstag in Karlsruhe. 

 

Der Freiburger Staatsrechtsprofessor Dietrich Murswiek, der für den CSU-Politiker Peter Gauweiler spricht, kritisierte, das sogenannte OMT-Programm («Outright Monetary Transactions») der EZB sei gleich «in mehrfacher Hinsicht mit dem Demokratieprinzip unvereinbar». Für ihre Maßnahmen fehle der Notenbank die demokratische Legitimation.

 

Die Zentralbank hatte im Sommer 2012 versprochen, notfalls unbegrenzt Staatsanleihen von Krisenstaaten zu kaufen. Die Verfassungsrichter müssen entscheiden, ob die EZB mit dem Programm, das bis heute nie zum Einsatz kam, ihr Mandat überschritten hat. Nach einer ersten Verhandlung 2013 hatten sie deutlich gemacht, dass sie den Beschluss für rechtswidrig halten, den Fall aber dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. Dieser erklärte die Anleihenkäufe für rechtmäßig.

 

Finanzstaatssekretär Jens Spahn (CDU) appellierte an die Richter des Zweiten Senats, bei ihrer Entscheidung «dem Kooperationsverhältnis beider Gerichte Rechnung zu tragen». Es gelte nun, beide Rechtsräume in Einklang zu bringen. Er wünsche sich ein «Freundschaftsspiel», bei dem beide Seiten am Ende als Sieger daständen. (2 BvR 2728/13 u.a.) (DPA)