CDU pocht auf Mindestlohn-Ausnahme für Flüchtlinge

Nach dem Willen der CDU sollen Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung keinen Anspruch auf Mindestlohn haben. Foto: Oliver Berg / Symbolbild
Nach dem Willen der CDU sollen Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung keinen Anspruch auf Mindestlohn haben. Foto: Oliver Berg / Symbolbild

Nach der mühsamen Einigung auf das Asylpaket II steuern Union und SPD auf einen neuen Streit über Maßnahmen zur Integration von Flüchtlingen zu. Die CDU pocht auf strenge Vorgaben und plädiert unter anderem für Ausnahmen beim Mindestlohn, eine verlängerte Schulpflicht für Flüchtlinge sowie höhere Hürden für ein unbefristetes Aufenthaltsrecht. Das geht aus dem Entwurf für ein Eckpunkte-Papier hervor, das der CDU-Bundesvorstand an diesem Montag beschließen will. Union und SPD hatten ihren monatelangen Streit über das Asylpaket II erst vor wenigen Tagen beigelegt.

 

Aus der SPD kam umgehend Protest. Parteivize Ralf Stegner lehnte Ausnahmen vom Mindestlohn als «untauglich» ab und warnte vor Verteilungskämpfen. Generalsekretärin Katarina Barley sagte in der «Bild am Sonntag»: «Damit würden Flüchtlinge gegen andere Arbeitnehmer ausgespielt und zu Lohndrückern gemacht.» Der SPD-Landeschef und stellvertretende Ministerpräsident von Baden-Württemberg, Nils Schmidt, betonte per Kurznachrichtendienst Twitter: «Ein dummer Vorschlag wird auch durch Wiederholung nicht sinnvoll.» In Baden-Württemberg wird am 13. März ein neuer Landtag gewählt, ebenso in Rheinland-Pfalz sowie in Sachsen-Anhalt

 

Nach dem Willen der CDU sollen Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge wie Langzeitarbeitslose behandelt werden und in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung keinen Anspruch auf Mindestlohn haben. Wer sich der Integration «dauerhaft verschließt, müsse mit «spürbaren Konsequenzen, zum Beispiel für seinen Aufenthaltsstatus oder mit Leistungskürzungen, rechnen», heißt es in dem Papier, das der Deutschen-Presse-Agentur vorliegt. Zuvor hatte die «Bild am Sonntag» darüber berichtet.

 

Bei der Schulpflicht für Flüchtlinge ohne Schulabschluss soll die Altersgrenze von 18 auf 25 Jahre erhöht werden. Spätestens nach drei Monaten müsse der Zugang zum Bildungssystem offen stehen. Studierfähige Flüchtlinge sollen als Gasthörer Lehrveranstaltungen an Hochschulen besuchen und auch Prüfungen ablegen können.

 

Änderungen soll es beim unbefristeten Daueraufenthaltsrecht geben. Dieses sollen anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte künftig erst dann erhalten, wenn sie nachweisen können, dass sie ausreichend Deutsch sprechen, Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung haben, keine Straftaten begangen haben und ihren Lebensunterhalt sichern können. Bisher wird die unbefristete Erlaubnis nach dem Ablauf von drei Jahren erteilt, unabhängig davon, ob sich jemand um Sprachkenntnisse und Arbeit bemüht hat.

 

Die CDU plädiert für einen Basissprachkurs in Aufnahmeeinrichtungen. «Dieses Angebot ist grundsätzlich verpflichtend und ist mit einem Abschlusstest versehen», heißt es. Gefordert werden «ausreichend Betreuungsplätze in den Kindertagesstätten». Das Programm «Sprach-Kitas» müsse finanziell und personell aufgestockt werden.

 

Um vor allem große Städte bei der Verteilung von Flüchtlingen nicht zu überfordern, will die CDU «für alle Asylberechtigten, anerkannten Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigten, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft sichern können, eine zeitlich befristete Wohnsitzauflage schaffen». Ausnahmen sollen gewährt werden, wenn die Betroffenen am Wohnort ihrer Wahl einen Arbeitsplatz und eine eigene Wohnung nachweisen können. (DPA)