Kreditwirtschaft will mehr Zeit für «Girokonto für Jedermann»

Nach den Gesetzesplänen sollen Banken künftig niemanden mehr abweisen können, der ein einfaches Girokonto eröffnen will. Auch Obdachlose und Asylbewerber müssen als Kunden akzeptiert werden. Foto: Angelika Warmuth
Nach den Gesetzesplänen sollen Banken künftig niemanden mehr abweisen können, der ein einfaches Girokonto eröffnen will. Auch Obdachlose und Asylbewerber müssen als Kunden akzeptiert werden. Foto: Angelika Warmuth

Banken und Sparkassen pochen beim geplanten «Girokonto für Jedermann» auf mehr Zeit für die Umsetzung. Die Regelungen zum Basiskonto sollten wie die Vorgaben zum Kontowechsel erst am 18. September 2016 in Kraft treten, forderten die Verbände der Kreditwirtschaft in Berlin bei einer Anhörung des Finanzausschusses des Bundestages. «Ein Vorziehen des Regelungskomplexes «Basis-konto» würde nicht nur mittelständische Institute vor teils unlösbare Probleme stellen», argumentieren die im Bankenverband zusammengeschlossenen privaten Institute.

 

Auch sollte der Katalog der Ablehnungs- und Kündigungsgründe erweitert werden. Sparkassen und Genossenschaftsbanken verweisen darauf, dass zum Beispiel eine Straftat zulasten des Kreditinstituts nach drei Jahren «verjähre»: «Ein verurteilter Bankräuber hätte also nach Ablauf von 3 Jahren seit der Verurteilung einen Anspruch auf Eröffnung eines Basiskontos bei dem geschädigten Kreditinstitut. Dies ist abzulehnen», heißt es.

 

Nach den Gesetzesplänen sollen Banken künftig niemanden mehr abweisen können, der ein einfaches Girokonto eröffnen will. Auch Obdachlose und Asylbewerber müssen als Kunden akzeptiert werden. Das neue Zahlungskontengesetz, mit dem eine EU-Richtlinie umgesetzt wird, sieht die Einführung eines sogenannten Basiskontos für alle vor. Dieses einfache Girokonto auf Guthabenbasis soll künftig jeder eröffnen können, der sich legal in der Europäischen Union (EU) aufhält - und zwar bei einer Bank seiner Wahl. Die Pläne kommen nach Regierungsangaben rund einer Million Menschen zugute.

 

Nach der Zahlungskontenrichtlinie müssen die EU-Staaten diese Vorgaben spätestens bis zum 18. September 2016 umsetzen. Die Regelungen zum Basiskonto können aber früher gelten. «Wegen der hinlänglich bekannten Praxis der Privatbanken und einzelner öffentlich-rechtlicher Sparkassen», insbesondere Wohnungslosen und Flüchtlingen auch nach dem Inkrafttreten der Zahlungskontenrichtlinie ein solches Konto weiter zu verweigern, bestehe dringender Handlungsbedarf, heißt es im Gesetzentwurf der Bundesregierung.

 

Nach den Koalitionsplänen müssen zudem Banken Konto-Gebühren künftig so veröffentlichen, dass auch Verbraucher ohne Fachkenntnisse problemlos verschiedene Angebote vergleichen können. Ferner sollen Verbraucher leichter ihre Konten wechseln können. (DPA)