Bis 31. März freiwillige Rentenbeiträge entrichten

Noch bis zum 31. März können freiwillige Rentenbeiträge für 2015 gezahlt werden. Foto: Gero Breloer
Noch bis zum 31. März können freiwillige Rentenbeiträge für 2015 gezahlt werden. Foto: Gero Breloer

Für das Jahr 2015 können rückwirkend freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Renten-versicherung gezahlt werden. Die Frist dafür läuft allerdings am 31. März ab. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin. Durch die Zahlung können Mindestversicherungszeiten erfüllt und Rentenanwartschaften aufrechterhalten werden. Zusätzlich erhöht sich die spätere Rente. Bei einer nachträglichen Zahlung kann die monatliche Beitragshöhe zwischen dem Mindestbeitrag von 84,15 Euro und dem Höchstbeitrag von 1131,35 Euro frei gewählt werden.

Dabei erfolgt keine Unterscheidung zwischen alten und neuen Bundesländern. Werden freiwillige Beiträge per Überweisung gezahlt, ist neben der Versicherungsnummer der Zeitraum anzugeben, für den die Beiträge gelten sollen.

 

Wer in Deutschland wohnt, hier nicht versicherungspflichtig ist und noch keine volle Altersrente bezieht, kann sich ab Vollendung des 16. Lebensjahres freiwillig versichern. Gleiches gilt auch für Deutsche, die im Ausland wohnen. (DPA/TMN)

 

Service:

Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung oder beim kostenlosen Servicetelefon unter 0800/1000 4800.