Landgericht Frankfurt verbietet Rabattaktionen von myTaxi

Die Servicegesellschaft Taxi-Deutschland hatte gegen myTaxi geklagt und begrüßte das Urteil. Foto: Daniel Reinhardt
Die Servicegesellschaft Taxi-Deutschland hatte gegen myTaxi geklagt und begrüßte das Urteil. Foto: Daniel Reinhardt

Wer über die Smartphone-App myTaxi ein Taxi bestellt, bekommt künftig keine Rabatte mehr auf seine Fahrt. Das Landgericht Frankfurt hat die umstrittenen Werbe-Aktionen des Internet-Dienstleisters am Dienstag verboten. Wie es in dem Urteil heißt, verstoßen die Rabatte gegen die in Deutschland geltenden Festpreise für Taxifahrten. (Az: 3-06 O 72/15) Der Betreiber von myTaxi hatte Kunden während seiner zeitlich begrenzten Rabattaktionen die Hälfte des Fahrpreises erstattet, wenn diese ein Taxi über den Dienst bestellten.

 

«Von der Höhe des gesetzlich festgelegten Preises darf weder nach oben noch nach unten abgewichen werden», begründete die Vorsitzende Richterin das Verbot dieser Praxis. MyTaxi dürfe die Preisbindung nicht unterwandern, auch wenn die Taxifahrer stets voll bezahlt worden waren.

 

Die Servicegesellschaft Taxi-Deutschland hatte gegen myTaxi geklagt und begrüßte das Urteil. «Diese Entscheidung stärkt die Rechte der Verbraucher und die der mittelständischen Taxi-Zentralen», sagte der Vorsitzende der Gesellschaft, Dieter Schlenker. Das Landgericht habe unlauteren Wettbewerb gestoppt.

 

MyTaxi zeigte sich nach dem Urteil enttäuscht. Das Unternehmen, an dem auch die Daimler AG beteiligt ist, will rechtliche Schritte gegen die Entscheidung prüfen. «Wir halten unsere Aktionen weiter für rechtmäßig», sagte ein Sprecher. Zunächst werde es keine Rabatte mehr geben. MyTaxi hatte noch versucht, die Vollstreckung des Urteils bis zu einer Entscheidung in der nächsten Instanz auszusetzen. Das Gericht wies einen entsprechenden Antrag aber zurück.

 

Im Rechtsstreit zwischen myTaxi und alteingesessenen Taxi-Zentralen hatten Gerichte in Hamburg und Stuttgart zuvor zugunsten des App-Anbieters entschieden. In einer einstweiligen Verfügung hatte indes das Oberlandesgericht in Köln die Rabatte ebenso untersagt wie jetzt das Gericht in Frankfurt mit seinem Urteil. (DPA)