Porsche-Prozess auf der Zielgeraden: Zeugen belasten Wiedeking nicht

Das Urteil im Porsche-Prozess ist für den 26. Februar geplant. Foto: Bernd Weißbrod/Archiv
Das Urteil im Porsche-Prozess ist für den 26. Februar geplant. Foto: Bernd Weißbrod/Archiv

Der Strafprozess gegen Ex-Porschechef Wendelin Wiedeking und seinen Vize Holger Härter neigt sich dem Ende entgegen. Vor dem Stuttgarter Landgericht wurden am Freitag die wohl letzten Zeugen des Verfahrens vernommen. Wie schon an Verhandlungstagen zuvor konnten die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft dabei nicht erhärtet werden, die Verteidigung rechnet fest mit einem glasklaren Freispruch. Die Plädoyers der Anklage und Verteidigung sind für den 18. Februar geplant, das Urteil soll am 26. Februar gesprochen werden.

Den Angeklagten wird Marktmanipulation in der VW-Übernahmeschlacht 2008 vorgeworfen, sie sollen ihre damaligen Pläne verschleiert und dadurch den VW-Kurs beeinflusst haben. Anleger verloren wegen der VW-Kursturbulenzen Milliarden. Wiedeking und Härter bestreiten die Vorwürfe vehement.

 

Als Zeugen traten am Freitag drei Mitarbeiter verschiedener Banken auf, die Porsche damals Kredite gewährt oder strategisch beraten hatten. Ein Kernstück der Anklage ist die Annahme, dass Wiedeking und Härter den Beschluss zur Beherrschung des Branchenriesen Volkswagen vor Oktober 2008 gefällt und dadurch den VW-Kurs beeinflusst hätten. Diese Annahme wurde von den Zeugen aber nicht bestätigt.

 

Einer der Zeugen hatte 2011 in einer polizeilichen Vernehmung zwar gesagt, Porsche habe bereits im September die Übernahmeabsicht gehabt. Vor Gericht ruderte er aber etwas zurück, seine damalige Formulierung sei irreführend gewesen. «Mir war eine feste Absicht [zur VW-Beherrschung] nicht bekannt», sagte der Merrill-Lynch-Manager. Dem Gericht lag ein Dokument vom September 2008 vor, in dem Merrill Lynch seinem Kunden Porsche Wege zur Aufstockung der VW-Anteile auf 75 Prozent aufzeigt. Dies war nach Darstellung des Zeugen aber kein Beleg für den frühzeitigen Beschluss, sondern bloß ein «Gedankenspiel» gewesen.

 

In dem Verfahren hat die Staatsanwaltschaft seit Beginn im Oktober einen schweren Stand, auch ein Gutachten konnte ihre Vorwürfe nicht stützen. Im Laufe des Verfahrens überraschten die Ankläger dann mit dem Antrag, Anleger zu befragen, ob ihre Börsentransaktionen im Jahr 2008 auf Porsche-Verlautbarungen zurückzuführen seien - eine solche Befragung galt auch unter unabhängigen Experten als zweifelhaftes Instrument. Diesen Antrag zog die Staatsanwaltschaft inzwischen aber zurück, wie sich am Freitag herausstellte.

 

Porsche scheiterte 2009 bei dem Versuch, Volkswagen zu schlucken. Der Autobauer brach unter seiner hohen Schuldenlast fast zusammen und musste seine Produktion an VW verkaufen. Als Beteiligungsgesellschaft hält die Porsche SE heute die Mehrheit an VW. (DPA/LSW)