Nach jahrelangem Streit bekommen freiberufliche Hebammen mit Geburtshilfe einen erhöhten Ausgleich für ihre massiv gestiegenen Haftpflichtversicherungen. Die ersten von rund 3000 dieser Geburts-helferinnen bekamen am Freitag je nach Versicherungshöhe zwischen 3270 Euro für ein halbes und 6540 Euro für ein ganzes Jahr überwiesen. Dies teilte der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Berlin mit. Um den Ausgleich zu bekommen, muss die Hebamme einen Antrag stellen und mindestens vier Geburtshilfen im Jahr nachweisen.
Unklar ist die Situation noch bei den rund 2300 Mitgliedern des Deutschen Hebammenverbandes. Laut GKV-Spitzenverband will er die Unterlagen für die Gruppenhaftpflicht seiner Mitglieder nicht zur Verfügung stellen. Damit ergäben sich für diese Verzögerungen.
Zwei von drei Hebammenverbänden hatten einen Schiedsspruch vom September akzeptiert. Der Deutsche Hebammenverband wollte gegen den Schiedsspruch klagen. Zudem hatte er einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen die Entscheidung eingereicht. Würde dem stattgegeben, könnten sich künftig weitere Zahlungen auch für Nichtmitglieder bis zu einem Urteil des Gerichts verzögern.
Nach Angaben des Hebammenverbandes von Ende November soll die Gruppenhaftpflicht für ihre freiberuflichen Geburtshelferinnen zum 1. Juli 2016 erneut um neun Prozent auf dann jährlich 6843 Euro steigen.
Trotz dieses jahrelangen Streits ist die Zahl freiberuflicher Geburtshelferinnen im vergangenen Jahr leicht gestiegen. Waren dies im Oktober 2014 noch 5018 Hebammen, lag die Zahl ein Jahr später bei 5121 und damit um rund zwei Prozent höher. Dies geht aus einer Statistik des GKV-Spitzenverbandes hervor. Demnach blieb diese Zahl seit 2011 relativ stabil bei etwa 5100. Im Jahr 2009 lag sie noch bei 4516 und 2010 bei 4939. Der Deutsche Hebammenverband nannte die Zahlen widersprüchlich und nicht aussagekräftig.
Die Berufsverbände hatten befürchtet, dass die Zahl freiberuflicher Geburtshelferinnen wegen der hohen Berufshaftpflichtprämien stark sinken könnte. Hebammenverbände und GKV stritten lange über einen finanziellen Ausgleich. Im vergangenen September hatte eine Schiedsstelle dann einen Ausgleich festgesetzt, der seit 1. Januar greift. Mit der Auszahlung wurde der GKV-Spitzenverband beauftragt. Ein weiterer offener Punkt zwischen beiden Seiten war die Frage nach Qualitätskriterien für Hausgeburten.
Je Hausgeburt bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen bei Tag rund 870 Euro, bei Nacht 1034 Euro. Bei einer Geburt im Geburtshaus liegen die Tarife am Tag bei gut 1460 Euro und in der Nacht bei gut 1600 Euro. In Deutschland gibt es nach der Statistik etwa 130 Geburtshäuser, in denen Hebammen alternativ zur Klinik Geburtshilfe anbieten. (DPA)