Bundestag berät über «Girokonto für Jedermann»

Ein Bankkunde hebt in Hamburg mit seiner Girokarte Bargeld von einem Geldautomaten ab. Banken dürfen künftig niemanden mehr abweisen, der ein einfaches Girokonto eröffnen will. Foto: Angelika Warmuth/Archiv
Ein Bankkunde hebt in Hamburg mit seiner Girokarte Bargeld von einem Geldautomaten ab. Banken dürfen künftig niemanden mehr abweisen, der ein einfaches Girokonto eröffnen will. Foto: Angelika Warmuth/Archiv

Das von der Bundesregierung geplante «Girokonto für Jedermann» kommt nach Darstellung des Finanzministeriums rund einer Million Menschen zugute. Mit einem solchen Gesetz sei Deutschland «das Land, das europaweit am weitesten vorangeschritten ist», sagte der Parlamentarische Finanz-Staats-sekretär Michael Meister (CDU) im Bundestag. Die nun im Parlament beginnenden Beratungen über das schwarz-rote Gesetzesvorhaben seien daher «für eine große Zahl von Menschen ein bedeutender Tag», und zwar zunehmend auch für Flüchtlinge, Trotz Skepsis der Kredit-wirtschaft würden die Pläne nicht mehr geändert.

 

Banken sollen künftig niemanden mehr abweisen können, der ein einfaches Girokonto eröffnen will. Nach dem Regierungsentwurf sollen alle deutschen Banken verpflichtet werden, künftig auch Obdachlose und Asylbewerber als Kunden zu akzeptieren. Das neue Zahlungskontengesetz, mit dem eine EU-Richtlinie umgesetzt wird, sieht die Einführung eines sogenannten Basiskontos für alle vor. Dieses einfache Girokonto auf Guthabenbasis soll künftig jeder eröffnen können, der sich legal in der Europäischen Union (EU) aufhält - und zwar bei einer Bank seiner Wahl. Über das Basiskonto sollen Verbraucher alle grundlegenden Zahlungsdienste nutzen können.

 

Der Parlamentarische Staatssekretär im Verbraucherministerium, Ulrich Kelber (SPD), sagte, der Gesetzentwurf schaffe «eine besonders einfache und effektive Möglichkeit zur Rechtsdurchsetzung». Verbraucher, denen ein Basiskonto verweigert wird, könnten «gegen die Ablehnung nicht nur vor den Zivilgerichten oder vor einer Verbraucherschlichtungsstelle vorgehen, sondern sie können sich auch direkt an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wenden». Denn für viele Menschen, die auf ein Basiskonto angewiesen sind, sei der Gang zum Zivilgericht eine erhebliche Hürde.

 

Seit 1995 gibt es für die Einrichtung von «Jedermann-Konten» in Deutschland eine Selbstverpflichtung der Banken. Die Regierung war mit der Umsetzung aber unzufrieden. Bisher wurden Wohnungslose und Asylbewerber nur von einigen Sparkassen und Volksbanken als Kunden akzeptiert. Nach den Koalitionsplänen müssen Banken Konto-Gebühren künftig so veröffentlichen, dass auch Verbraucher ohne Fachkenntnisse problemlos verschiedene Angebote vergleichen können. Ferner sollen Verbraucher leichter ihre Konten wechseln können.

 

Caren Lay kritisierte für die Linke-Opposition, dass eine Gebührenfreiheit oder zumindest eine Deckelung im Gesetzentwurf nicht vorgesehen seien. «Für Flüchtlinge sind zehn Euro im Monat jede Menge Geld.» Ein Basiskonto müsse daher kostenfrei sein - darüber solle vor der Verabschiedung des Gesetzes noch Einigkeit hergestellt werden. (DPA)