Linke und Grüne stellen im Bundestag derzeit nicht einmal ein Viertel der Abgeordneten - ob sie dennoch ausreichend Kontroll- und Oppositionsrechte haben, hat heute das Bundesverfassungsgericht zu klären. Das Thema hatte in den Anfangstagen der großen Koalition für heftigen Streit gesorgt. Denn die beiden Oppositionsfraktionen sind nicht groß genug, um nach den im Grundgesetz verankerten Regeln etwa einen Untersuchungs-ausschuss einzusetzen oder ein Gesetz in Karlsruhe überprüfen zu lassen.
Um den beiden kleineren Parteien mehr Rechte einzuräumen, hatten Union und SPD für die Dauer der Wahlperiode die Geschäftsordnung des Bundestags erweitert. Der Linken geht das nicht weit genug: Sie fordert eine Änderung des Grundgesetzes. Die Fraktion hat deshalb ein Organstreitverfahren gegen den Deutschen Bundestag angestrengt. Das Urteil wird frühestens in einigen Wochen erwartet. (2 BvE 4/14) (DPA)