Flurina ist ein Wunschkind. Zweieinhalb ist das Mädchen inzwischen, Papa Christoph Rust im VWL-Masterstudium, die Mama angehende Medizinerin. Beide studieren an der Universität Regensburg und haben sich bewusst dafür entschieden, während des Studiums ein Kind zu bekommen. «Man ist viel flexibler, als wenn man gerade in den Beruf eingestiegen ist», sagt der 27-Jährige. Er war im vierten Semester seines Bachelor-Studiums, als Flurina auf die Welt kam. Die Tochter ist morgens in der Kita, die Eltern kümmern sich abwechselnd - so, wie es die Hochschul-Veranstaltungen zulassen.
Und dann hat die kleine Familie noch eine Uni-Oma. Eine Spezialität der Universität Regensburg.
«Uni-Großeltern sind ältere Damen oder Herren, die zumeist keine Enkel in der Nähe haben, und sich um ein Kind kümmern wollen», erklärt Martha Hopper. Sie leitet seit fast zehn Jahren den Familienservice an der Hochschule. Derzeit gibt es 14 Tandems. «Einmal in der Woche treffen sich die beiden am Nachmittag und machen Ausflüge, gehen in den Wald oder in die Stadt», sagt Student Rust.
Die Uni Regensburg ist mit ihrem Projekt Uni-Omas Vorreiterin in Sachen Familienfreundlichkeit. «Je kürzer die Pause ist, umso wahrscheinlicher ist es, dass das Studium erfolgreich zu Ende geführt wird», sagt Hopper.
Studierende mit Kind gibt es immer wieder. Fünf Prozent der Studierenden haben ein oder mehrere Kinder. «50 Prozent sind verheiratet, 36 Prozent leben in fester Partnerschaft, 14 Prozent leben ohne festen Partner», zählt Astrid Schäfer auf. Sie ist Expertin für das Thema beim Deutschen Studentenwerk in Berlin.
Nicht nur die Unterbringung während der Vorlesungszeit ist eine Herausforderung für viele junge Eltern - vor allem, wenn sie keine Familie in der Nähe haben. Außerdem müssen sie eine Reihe finanzieller und organisatorischer Fragen klären. Das geht schon in der Schwangerschaft los: «Werdende Mamas können sich beurlauben lassen, müssen sie aber nicht», sagt Martha Hopper. Insgesamt können studierende Eltern maximal sechs Semester Urlaub wegen der Betreuung eines Kindes nehmen.
Während der Elternzeit sind junge Eltern, die vorher bei einer gesetzlichen Versicherung sind, beitragsfrei versichert. «Dies gilt jedoch nicht für Studierende, die im studentischen Tarif versichert sind, sie müssen auch während Mutterschutz und Elternzeit weiter zahlen», sagt Karen Tepel, Sozialberaterin im Studentenwerk Hannover. «Ebenfalls weiterzahlen müssen Studierende, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder privat versichert sind.»
Bafög-Bezieher bekommen auch mit Kind weiter ihre Leistungen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Bafög-Zahlung sogar verlängert werden. Außerdem gibt es einen Kinderbetreuungszuschlag von 113 Euro für das erste Kind und 85 Euro für jedes weitere. Allerdings: «Bafög wird nur während einer ordentlichen Rückmeldung oder einer Studienunterbrechung von nicht mehr als drei Monaten gezahlt», erklärt Tepel. Eine Alternative zur Existenzsicherung bei einer längeren Beurlaubung oder Studienunterbrechung kann das Arbeitslosengeld II sein. Das können studentische Familien ergänzend zum Bafög beantragen, ebenso wie Elterngeld.
Studierenden mit Kindern steht außerdem Kindergeld zu. Das sind monatlich 188 Euro für das erste und zweite Kind, 194 Euro für das dritte und vom vierten Kind an 219 Euro im Monat. Den Antrag stellen Studenten bei der Familienkasse. Außerdem können junge Eltern Wohngeld für das Kind bekommen. Auch verschiedene Stiftungen helfen Frauen, wenn sie in finanziellen Notsituationen sind. Ansprechpartner sind die Familienbüros der Hochschulen, das örtliche Studentenwerk oder Schwangerschaftsberatungsstellen. (DPA/TMN)