Die Hartz-IV-Regelsätze steigen zum Jahresanfang - doch bleibt den Betroffenen nach einer Berechnung des DGB, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, deutlich weniger als zu Beginn von Hartz IV. Der Regelsatz für Alleinstehende steigt von derzeit 399 Euro auf 404 Euro. Leben zwei Erwachsene als Ehepaar oder Partner in einem Haushalt, einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft, sollen sie jeweils 364 statt bisher 360 Euro erhalten.
Die Anhebung könne nicht kaschieren, dass Hartz-IV- und Sozialhilfeempfänger heute faktisch weniger zum Leben haben als zum Start des Hartz-IV-Systems Anfang 2005, so der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB). Dies zeige eine Gegenüberstellung der Entwicklung der Regelsätze zur Entwicklung der allgemeinen Verbraucher- und speziell der Nahrungsmittelpreise. So seien die Regelsätze von 2005 bis 2015 um 15,7 Prozent gestiegen - die Preise für Nahrungsmittel aber um 24,4 Prozent.
Stark abgehängt würden die Hartz-IV-Bezieher bei den Strompreisen. Bei den Verbraucherpreisen insgesamt sei die Differenz geringer.
DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach sagte der dpa: «Trotz guter Konjunktur hat sich die Spaltung zwischen oben und unten noch vergrößert.» Ein Teil der Gesellschaft, darunter überproportional viele Kinder, werde von der allgemeinen Wohlstandsentwicklung abgehängt.
Die Bundesregierung dürfe bei der Neubestimmung des sozio-kulturellen Existenzminimums ab 2017 die Regelsätze nicht weiter kleinrechnen, forderte Buntenbach. «Die Sicherung des Existenzminimums ist ein Verfassungsauftrag und keine Frage fiskalpolitischer Opportunität.» (DPA)