Der 1.1. ist ein wichtiges Datum für Bauherren. An diesem Tag verschärft sich die Energieeinsparverordnung (EnEV). «Sie schreibt vor, dass Wohngebäude, die ab dem 1. Januar 2016 gebaut werden, einen um 25 Prozent niedrigeren Primärenergiebedarf pro Jahr haben müssen als bisher», erklärt Jürgen Stock, Referatsleiter im Bundesbauministerium. «Außerdem muss der Wärmeschutz der Gebäudehülle bei Neubauten dann um circa 20 Prozent verbessert werden.» Betroffen sind alle, die ihren Bauantrag ab dann einreichen.
«Einen Run von Bauherren, die sich noch kurz vor Jahresende 2015 mit ihrem Bauantrag die alten Konditionen sichern wollen, gibt es deswegen aber nicht», berichtet Jürgen Friedrichs vom Bauherren-Schutzbund. «Warum sollten sie auch ein Haus bauen lassen, das in Kürze energetisch veraltet ist?» Die meisten seien für die Zukunft schon gerüstet.
Wer sich heute für einen Neubau entscheidet, bekommt von den Baufirmen oft bereits den KfW-70-Standard angeboten, der Basis für einen Tilgungszuschuss der Förderbank KfW ist. Der Standard erfüllt die neuen Anforderungen an Wärmeschutz und Primärenergiebedarf, in einigen Bereichen ist er sogar besser.
«Allerdings gibt es auch Hausbaufirmen, die die neuen Grenzwerte noch nicht erreichen», betont Friedrichs. «Wichtig ist also, dass Kunden den jeweiligen Energiestandard des Hauses prüfen, bevor sie sich entscheiden.»
Für Bauherren ist die EnEV 2016 nicht nur eine technische, sondern auch eine finanzielle Herausforderung. «Alle Fachleute sind sich darüber einig, dass das Bauen damit etwas teurer wird», sagt Stock. «Aber über die Höhe der zusätzlichen Kosten gibt es unterschiedliche Auffassungen.»
Schätzungen schwanken zwischen drei und elf Prozent Mehrkosten. Unterm Strich sollen sich die Investitionen für den Haus- oder Wohnungsbesitzer aber mittelfristig auszahlen. «Berechnungen an Modellgebäuden haben ergeben, dass nach 20 bis 24 Jahren, teilweise aber auch deutlich schneller, die schwarze Null erreicht und danach ein Plus zu verzeichnen sein wird», betont der Ministeriumsvertreter.
Wie teuer es letztlich für den einzelnen Bauherren wird, hängt immer auch davon ab, welche Anlagentechnik er einsetzt. «Es gibt ja viele Wege, diese Einsparungsziele zu erreichen», stellt Stock klar. Wird zum Beispiel eine etwas teurere Pelletheizung statt eines Brennwertkessels genutzt, kann die Wärmedämmung etwas geringer ausfallen.
Das trifft auch beim Einsatz einer Wärmepumpe zu. «Es ist immer eine Ermessensfrage, wo der Bauherr seine Prioritäten setzt», sagt Stock. «Investiert er jetzt mehr Geld und spart später im laufenden Betrieb, oder investiert er lieber weniger beim Neubau und nimmt dafür höhere Betriebskosten in Kauf?»
Bei der Bewertung der Energiebilanz wird nicht nur berücksichtigt, wie viel Energie der Neubau rechnerisch benötigt, sondern auch, welcher Energieträger verwendet wird. So bringt die Nutzung regenerativer Energien, zum Beispiel durch Solarkollektoren, Vorteile gegenüber Öl oder Gas. «Ausschlaggebend ist der sogenannte Primärenergiefaktor», sagt Alexander Lyssoudis, Vorstandsmitglied der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau.
Dieser zeigt das Verhältnis von der eingesetzten Primärenergie zur abgegebenen Endenergie. Hier gilt: Je kleiner der Primärenergiefaktor, desto umweltschonender und effizienter ist der Energieeinsatz und -aufwand von der Quelle bis zum Endverbraucher. Während er bei fossilen Brennstoffen wie Strom, Gas und Heizöl über eins liegt, punkten alle erneuerbaren Energien mit Werten unter eins.
«Das wirkt sich positiv auf den Primärenergiebedarf eines Hauses aus», erklärt Lyssoudis. «Um diesen zu ermitteln, wird der Verbrauch eines Hauses mit dem Primärenergiefaktor multipliziert. Setzt der Bauherr also viel erneuerbare Energien ein, hat er überhaupt keine Probleme, die strengeren Anforderungen der EnEV zu erfüllen.» Zumal für die Nutzung der alternativen Energien ausschließlich sehr effektive Anlagentechnik zum Einsatz kommen muss.
Im Wesentlichen hat der Bauherr also drei Stellschrauben, mit denen er den neuen Anforderungen der EnEV Rechnung tragen kann: die Gebäudehülle, die Art der eingesetzten Energie und die Technik für Heizung und Warmwasserbereitung. «Zum einen sollte er in einen guten Wärmeschutz investieren», rät Lyssoudis.
Das fängt bei der Dämmung der Außen- und Kellerwände an und geht über die Drei-Scheibenverglasung der Fenster bis zur Haustür. Mit der Wahl des passenden Energieträgers ist ein weiterer Schritt getan. Dieser zieht fast zwangsläufig die Nutzung effizienter Anlagentechnik nach sich.
«Wer 2016 den Effizienzhaus-Standard KfW 70 erfüllt, wie es viele Bauherren heute tun, ist auf der sicheren Seite», meint Lyssoudis. Sehr viel Spielraum für weitere Verschärfungen der Regelungen in der Zukunft bestehe auch nicht. Zwar sei für 2021 der europäische Neubaustandard «Niedrigstenergiehaus» anvisiert, doch Einzelheiten dazu sind noch nicht bekannt.
«Große Sprünge wird es im Neubau nicht mehr geben - dort ist physikalisch alles fast ausgereizt», so der Ingenieur. «Wenn wir weitere Einsparpotenziale nutzen wollen, müssen wir künftig auch stärker an den Bestand denken.» (DPA/TMN)