IBAN wird endgültig Pflicht

Ab Febraur müssen alle die 22-stellige IBAN nutzen. Foto: Angelika Warmuth
Ab Febraur müssen alle die 22-stellige IBAN nutzen. Foto: Angelika Warmuth

Bankkunden hatten zwei Jahre Zeit, um sich an die 22-stellige IBAN zu gewöhnen. Im Februar müssen dann alle diese neue Nummer nutzen.

Spätestens ab Mitte nächsten Jahres soll in Deutschland auch jeder das Recht auf ein Bankkonto haben. Wichtige Änderungen für Bankkunden und Anleger: IBAN: Verbraucher können nur noch bis zum 1. Februar 2016 weiter ihre Kontonummer und Bankleitzahl für Bankgeschäfte nutzen. Ab dann müssen auch Privatpersonen die internationale Konto-nummer IBAN (International Bank Account Number) verwenden.

 

BIC: Der BIC (Bank Identifier Code) muss bereits seit dem 1. Februar 2014 bei Zahlungen innerhalb Deutschlands nicht mehr angegeben werden. Ab dem 1. Februar 2016 entfällt er auch bei grenzüberschreitenden Zahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EU, Island, Liechtenstein und Norwegen).

 

EINLAGENSICHERUNG: Bei der Pleite einer Bank oder Sparkasse bekommen die Kunden Einlagen künftig binnen sieben Tagen statt derzeit 20 Tagen zurück. Die Regelung wird laut Verbraucherzentrale Bundesverband hierzulande ab dem 1. Juni 2016 gelten, in der gesamten EU spätestens 2024. In Deutschland gibt es daneben einen freiwilligen Einlagenschutz für Kundengelder, der deutlich über die europaweit geltende Sicherung hinausreicht. Privatbanken, Sparkassen sowie Genossenschaftsbanken verfügen über eigene Sicherungssysteme.

 

KREDITKARTENGEBÜHREN: In der EU gelten seit 9. Dezember 2015 neue Gebührenobergrenzen für Kartenzahlungen. Die Grenze beträgt 0,2 Prozent des Zahlungsbetrags bei sogenannten Debit-Karten wie etwa der EC-Karte und höchstens 0,3 Prozent bei Kreditkarten. Das bringt Einsparungen für Händler wie Verbraucher.

 

KONTO FÜR JEDERMANN: Spätestens ab Mitte 2016 soll in Deutschland jeder das Recht auf ein Bankkonto haben - auch Obdachlose und Flüchtlinge. Banken dürfen künftig niemandem mehr die Eröffnung eines Girokontos verwehren. Das Recht auf ein Konto gilt für jeden Menschen, der sich legal in einem EU-Land aufhält. Bisher gab es in Deutschland nur eine freiwillige Selbstverpflichtung für Banken. Die Beratungen von Bundestag und Bundesrat könnten im Frühjahr 2016 abgeschlossen sein. Die EU-Zahlungskonten-Richtlinie muss bis 18. September 2016 in nationales Recht umgesetzt sein.

 

DISPOZINSEN: Verbraucher sollen künftig besser vor hohen Dispozinsen geschützt werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht, aber noch nicht endgültig verabschiedet. Vorgesehen ist, dass Banken und Sparkassen ein Gespräch über kostengünstigere Alternativen anbieten müssen, wenn jemand seinen Dispokredit ein halbes Jahr lang zu durchschnittlich mehr als 75 Prozent ausschöpft oder sein Konto stark überzieht. Die aktuellen Zinssätze müssen im Internet veröffentlicht werden.

 

IMMOBILIENKREDITE: Derselbe Gesetzentwurf verpflichtet außerdem Kreditgeber, Kunden vor der Vergabe von Immobiliendarlehen streng auf Kreditwürdigkeit zu prüfen und umfassend über das Angebot zu informieren. Verletzt ein Finanzinstitut diese Pflichten, kann der Kunde seinen Kreditvertrag jederzeit kündigen. Die sonst übliche Vorfälligkeitsentschädigung entfällt. Dies kann laut Verbraucherzentrale dazu führen, dass Institute kreditsuchende Kunden häufiger als bislang zurückweisen, wenn die Bonität nicht ausreicht. (DPA)