Vermeintlich günstige Online-Angebote sind oft teurer als erhofft. Denn manche Händler verschicken ihre Ware aus fernen Ländern. Der Kunde erfährt davon beim Bestellen oft nichts - muss später aber Zollgebühren zahlen. Darauf weist das Rechtsportal «irights.info» hin. Ein Hinweis auf solche unseriösen Angebote können ungewöhnlich lange Lieferzeiten von zwei Wochen oder mehr sein. Auch ein Blick ins Impressum hilft: Ist hier kein Deutschlandsitz des Händlers angegeben, sollten Verbraucher misstrauisch werden.
Theoretisch gilt der deutsche Verbraucherschutz zwar für alle Händler, die ihre Produkte in Deutschland anbieten. Seine Rechte tatsächlich gegenüber einem chinesischen Anbieter durchzusetzen, ist den Angaben nach aber eher Glückssache.
Keine Gebühren für Zoll und Co. müssen Onlineshopper nur bei Waren bezahlen, die weniger als 22 Euro wert sind. Liegt der Wert zwischen 22 und 150 Euro, werden zwar noch keine Zollgebühren fällig, aber eine Einfuhrumsatzsteuer von 19 Prozent. Muss das Frachtunternehmen diese Steuer beim Import vorschießen, kommt häufig noch eine sogenannte Vorlageprovision hinzu. Bestellungen für 25 Euro kosten so am Ende leicht das Doppelte, warnen die Experten.
Noch unangenehmer wird es, wenn es sich bei den vermeintlich günstigen Angeboten um gefälschte Markenprodukte handelt: Diese zerstört der Zoll bei einer Kontrolle, Empfänger müssen mit einer Vorladung rechnen. Vermutet der Zoll gewerbsmäßige Absichten hinter dem Kauf, kann er sogar ein Ermittlungsverfahren einleiten. Auch in solchen Fällen ist ein fehlendes Impressum auf ansonsten seriösen Webseiten ein guter Hinweis. Wer es ganz genau wissen will, kann außerdem vor dem Bestellen im Netz nach Erfahrungsberichten anderer Kunden suchen. (DPA/TMN)