Rote Karte für die Fußball-Bosse Joseph Blatter und Michel Platini: Die rechtsprechende Kammer der Ethikkommission des Fußball-Weltverbandes hat den FIFA-Präsidenten und den Chef der Europäischen Fußball-Union für acht Jahre gesperrt. Damit ahndete das Gremium unter dem Vorsitz des deutschen Richters Hans-Joachim Eckert die Zahlung von zwei Millionen Schweizer Franken von Blatter an Platini aus dem Jahr 2011. Es habe keine rechtliche Grundlage für die Zahlung gegeben, begründete die Ethikkommission das Urteil.
Zwar wurde der Vorwurf der Bestechung und Korruption fallengelassen, dafür beanstandete die Kommission bei beiden Spitzenfunktionären einen Interessenskonflikt sowie die Annahme und Gewährung von Geschenken und sonstigen Vorteilen (Artikel 20). Außerdem hätten sowohl Blatter als auch Platini ihre Treuepflicht gegenüber der FIFA verletzt und gegen allgemeine Verhaltensregeln verstoßen.
Dazu muss Blatter eine Geldstrafe von 50 000 Schweizer Franken zahlen, Platini wurde mit 80 000 Schweizer Franken belegt.
Die ermittelnde Kammer hatte für Blatter und Platini sogar eine lebenslange Sperre gefordert. Aber auch mit diesem Strafmaß dürfte die fußballpolitische Karriere der Beiden vorbei sein, so denn das Urteil auch bei einem möglichen Gang vor den Internationalen Sportgerichtshof oder das Schweizer Bundesgericht weiter Bestand hat. Der FIFA- und auch der UEFA-Präsident hatten dies im Falle einer Verurteilung angekündigt.
Blatter hatte ohnehin seinen Rücktritt angekündigt, sein Nachfolger soll am 26. Februar auf dem FIFA-Kongress gewählt werden. Platini galt lange Zeit als Favorit auf die Nachfolge. Dies dürfte nun hinfällig sein, zumal er auch noch den notwendigen Integritätscheck bestehen muss. Fraglich ist auch, ober überhaupt noch genügend Stimmen auf sich vereinigen könnte. Der englische Verband hatte bereits angekündigt, Platini nicht zu unterstützen.
Die UEFA hat bereits Generalsekretär Gianni Infantino als Ersatzkandidaten aufgestellt. Auch der europäische Kontinentalverband muss sich nun einen neuen Chef suchen.
Hintergrund der Verurteilung war die dubiose Zwei-Millionen-Zahlung aus dem Jahr 2011. Nach Darstellung der beiden Spitzenfunktionäre habe es sich um eine verspätete Honorarzahlung für Platinis Dienste aus den Jahren 1998 bis 2002 gehandelt. Dieser Argumentation wurde aber nicht gefolgt.
Gegen Blatter hat auch die Schweizer Bundesanwaltschaft ein Strafverfahren unter anderem wegen des Verdachts der «ungetreuen Geschäftsbesorgung» eingeleitet. Platini wird in diesem Fall als Auskunftsperson geführt. (DPA)