Je nach Steuerklasse bleibt mehr Netto vom Brutto. Für Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner gibt es verschiedene Varianten. Unter bestimmten Vorraussetzungen dürfen sie wählen. Eheleute und eingetragene Lebenspartner können wählen, welcher Einkommensteuerklasse sie angehören möchten - wenn beide Arbeitnehmer sind. Dabei kann im Monat für die Partner ein höheres Nettogehalt herausspringen. Demnach gibt es drei verschiedene Optionen.
Darauf weist Constanze Grüning vom Bund der Steuerzahler hin und beruft sich auf ein Merkblatt des Bundesfinanzministeriums (BMF). Erste Variante: Beide Partner wählen die Steuerklasse 4. Zweite Variante: Sie entscheiden sich dafür, dass ein Partner die Steuerklasse 3 und der andere die Klasse 5 nimmt. Dritte Variante: Das Finanzamt kann ihnen die Steuerklassenkombination 4 mit Faktor zuweisen - durch dieses Verfahren kann der monatliche Lohnsteuerabzug sehr genau erfolgen.
Je nachdem welche Steuerklassenkombination die Ehegatten wählen, kann es mit dem Steuerbescheid zu Erstattungen, Nachzahlungen und eventuell auch zur Festsetzung von Vorauszahlungen kommen. Auf die tatsächlich zu zahlende Jahressteuer hat die Wahl der Steuerklassen jedoch keinen Einfluss. Die Wahl der Steuerklassen kann sich jedoch auf den monatlichen Nettolohn auswirken sowie die Höhe von Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld I, Krankengeld und Mutterschafts- oder Elterngeld.
Das Merkblatt der Finanzverwaltung enthält Tabellen. Daraus ist ersichtlich, bei welcher Steuerklassenkombination, die Partner jeweils die geringste Lohnsteuer entrichten müssen. (dpa/tmn)
BMF - Merkblatt zur Steuerklassenwahl