Vom Abgas-Skandal betroffene VW-Kunden können nach Angaben des Konzerns jetzt bis mindestens Ende 2017 Ansprüche auf Gewährleistung stellen. Volkswagen verzichte «ausdrücklich bis zum 31.12.2017 auf die Erhebung der Verjährungseinrede im Hinblick auf etwaige Ansprüche, die im Zusammenhang mit der in Fahrzeugen mit Motortyp EA 189 eingebauten Software bestehen», teilte das Unternehmen am Mittwoch in Wolfsburg mit. Damit verlängert Volkswagen die Frist um ein Jahr - bislang war sie bis Ende 2016 gesetzt.
Darüber hinaus gilt der sogenannte Verjährungsverzicht ab sofort auch für bereits verjährte Ansprüche. (DPA)