Die Notfallversorgung im Land wird künftig nicht mehr allein auf Grundlage der Hilfsfristen organisiert. Einstimmig hat der Landtag am Mittwoch das Rettungsdienstgesetz reformiert. Die bislang allein maßgeblichen Hilfsfristen, in welcher der Retter spätestens am Ort sein musste, sind damit nur noch ein Qualitätskriterium unter mehreren. «Wir wappnen das Rettungswesen für die erheblichen Herausforderungen durch den demografischen Wandel und die Entwicklungen im Krankenhaussektor», sagte Innenminister Reinhold Gall (SPD) laut einer Mitteilung.
Experten sind dagegen, Zeitvorgaben als das einzige Kriterium für das Funktionieren des Rettungsdienstes zu sehen. Die jetzt geltenden Hilfsfristen seien nicht mehr zeitgemäß. «Von den 10 Minuten redet eigentlich niemand. Und wir wissen auch gar nicht genau, wie häufig die überhaupt eingehalten würden, wenn man sie tatsächlich versuchen würde, einzuhalten», sagte Eduard Kehrberger, Landeschef der Arbeitsgemeinschaft Südwestdeutscher Notärzte, bei «SWR Info».
Mit dem neuen Gesetz soll der gesamte Einsatzablauf im Rettungsdienst in den Blick genommen werden. Berücksichtigt werden müsse vor allem die steigende Lebenserwartung und die dadurch wachsende Zahl von chronisch und mehrfach erkrankten Menschen, erklärte Minister Gall. Dies führe zu mehr und anderen Einsätzen. Notfallsanitäter würden besser ausgebildet, um auch medizinisch eingreifen zu können. Zudem sollen ein einheitliches Qualitätsmanagement vorgeschrieben werden. «Helfer-vor-Ort-Systeme» sollen die Erste Hilfe verbessern. (DPA/LSW)