Lynchmord: Lange Haftstrafen für Vater und Sohn

Der Vater Moustapha Y. (l, blauer Pullover) umarmt seinen Sohn Akram. Foto: P. Seeger/Archiv
Der Vater Moustapha Y. (l, blauer Pullover) umarmt seinen Sohn Akram. Foto: P. Seeger/Archiv

Wegen Mordes an einem mutmaßlichen Vergewaltiger sind ein 18 Jahre alter Schüler und sein Vater in Freiburg zu langen Haftstrafen verurteilt worden. Es ging um einen Fall von Selbstjustiz. Das Landgericht Freiburg sprach den Teenager und den 48 Jahre alten Vater am Montag des Mordes für schuldig und verhängte gegen den 18-Jährigen eine achtjährige Haftstrafe. Der Vater erhielt lebenslang.

Der Schüler hatte zugegeben, im Juni vergangenen Jahres in Neuenburg am Rhein bei Freiburg gemeinsam mit seinem 48 Jahre alten Vater den mutmaßlichen Vergewaltiger seiner Schwester in einen Hinterhalt gelockt und getötet zu haben.


Mit dem Lynchmord habe der Schüler die durch die Vergewaltigung der Schwester beschädigte Familienehre wieder herstellen wollen, sagte der Vorsitzende Richter, Stefan Bürgelin, zur Urteilsbegründung. Sein Vater habe dies nicht verhindert, sondern den Jugendlichen bestärkt und unterstützt. Mit den Strafmaßen folgte das Gericht den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Weil der Schüler zur Tatzeit 17 Jahre und damit noch nicht volljährig war, wurde er nach Jugendstrafrecht verurteilt. Ihm drohten maximal zehn Jahre Haft.


Das Opfer, ein 27 Jahre alter Mann, starb am Tatort durch 23 Messerstiche in Körper, Gesicht und Hals. Die Polizei hatte nach dem mutmaßlichen Vergewaltiger in den Tagen zuvor gefahndet, konnte ihn jedoch nicht finden, weil er untergetaucht und auf der Flucht war.


Die Familie, die den Mann bei der Polizei angezeigt hatte, machte sich eigenständig auf die Suche und wurde über soziale Netzwerke im Internet fündig. Unter einem Vorwand lockte sie den 27-Jährigen sechs Tage nach der Vergewaltigung an einen Parkplatz bei Neuenburg nahe der Autobahn. Dort kam es zu der tödlichen Bluttat. Vor Gericht hatten sie die Tat zugegeben, eine Tötungsabsicht aber bestritten. Bewaffnet hatten sie sich den Angaben zufolge mit Messer, Schlagstock und Elektroschockgerät.


Neben Vater und Sohn wurden zwei Komplizen, 19 Jahre und 21 Jahre alt, verurteilt. Der 21-Jährige, der das Opfer nach Überzeugung des Gerichts während der tödlichen Attacken festgehalten hatte, muss für fünf Jahre ins Gefängnis. Der 19-Jährige, der das Treffen arrangiert hatte, wurde zu zwei Jahren auf Bewährung nach Jugendstrafrecht verurteilt. Beide haben sich nach Ansicht des Gerichts der gefährlichen Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gemacht.


Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Es kann innerhalb von einer Woche Revision eingelegt werden. Der Staatsanwalt und die Rechtsanwälte der vier Angeklagten wollten sich auf Nachfrage am Montag nicht festlegen, ob sie in Revision gehen werden.


Der Prozess in Freiburg hatte Anfang April begonnen. Die Familie des Getöteten trat als Nebenkläger auf. Die Ermittlungen wegen der Vergewaltigung waren nach dem Tod des Verdächtigen von Polizei und Staatsanwaltschaft eingestellt worden. (DPA/LSW)