Das Landgericht Ravensburg muss erneut darüber entscheiden, ob Bier als «bekömmlich» beworben werden darf oder nicht. Nach dem Eilverfahren im August werde nun am 22. Januar das Hauptsacheverfahren eröffnet, sagte ein Sprecher. Hintergrund des Streits: Die Brauerei Härle aus Leutkirch (Kreis Ravensburg) hatte einige ihrer Biersorten als «bekömmlich» angepriesen. Der Berliner Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) fand jedoch, dass der Begriff die Gefahren des Trinkens von Alkohol verschweige, und ließ per einstweiliger Verfügung die Werbung mit dem Begriff untersagen.
Im August hatte das Landgericht diese Anordnung bereits bestätigt. Die Kammer berief sich auf eine Verordnung der Europäischen Union, die gesundheitsbezogene Angaben zu Bier in der Werbung
verbietet. Das Wort «bekömmlich» suggeriere, dass Bier für den Körper verträglich sei und damit gesundheitsbezogen, hieß es damals zur Begründung. Die Brauerei reagierte - und änderte die
Etiketten mit Filzstift, indem das Wort «bekömmlich» durchgestrichen wurde. (DPA/LSW)