Ein Klick und das Smartphone ist live auf Sendung. Livestream-Apps wie Meerkat und Periscope übertragen Videobilder vom Telefon direkt ins Internet. Ohne riesiges TV-Netzwerk im Rücken kann man theoretisch ein Millionenpublikum erreichen. Doch wie gelingen attraktive Livebilder? Wie gewinnt man Zuschauer? Und gibt es rechtliche Fallstricke? Es sind vor allem spannende und aktuelle Bilder, die Zuschauer anziehen. «Livestreams machen bei zeitkritischen Inhalten Sinn», sagt Prof. Andreas Hebbel-Seeger von der Macromedia Hochschule Hamburg.
Das können Bilder von einem Radrennen sein oder von einer Politiker-Rede, einem Brand oder Naturereignissen.
Aber nicht jedes Ereignis ist dauerhaft spannend - man muss die Zuschauer bei Laune halten. Zum Beispiel mit eigener Moderation, rät der Professor für Medienmanagement. Livestreamer müssen außerdem nah am Geschehen sein, sonst erkennt man nichts. Schnelle Schwenks sind tabu - den Zuschauern soll ja nicht schlecht werden. Auch im Hochformat zu filmen, ist keine gute Idee.
Losgetreten hat den Livestream-Hype Anfang des Jahres die App Meerkat ( iOS/ Android). Wenig später kam das vom Mikroblogging-Dienst Twitter gekaufte Periscope ( iOS/ Android). Beide sind eng mit Twitter verknüpft, über den Dienst werden die Streams verbreitet. Von der Funktion her ähneln sie sich, aber Meerkat-Streams werden nicht aufgezeichnet. Bei Periscope kann der Livestream 24 Stunden lang abgerufen werden, außerdem sind querformatige Streams möglich. «Auch das User-Interface ist bei Periscope funktionaler und aufgeräumter», sagt Dominik Hoferer vom Fachmagazin «CHIP».
Neben Meerkat und Periscope gibt es weitere Anbieter. Kostenfrei sind etwa Stre.am ( iOS/ Android), Ustream ( iOS/ Android) oder YouNow ( iOS/ Android). Bambuser ( iOS/ Android) streamt auf Wunsch direkt in der Facebook-Timeline, läuft aber nur 15 Tage gratis. Switcherstudio oder Livestream ( iOS/ Android) schränken in der Gratisversion die tägliche Livestream-Zeit oder die Zuschauerzahl ein.
Einmal angemeldet, haben Nutzer bei allen Livestream-Apps einen eigenen Videokanal. «Um seine Community zu erreichen, ist es sinnvoll, Livestreams in sozialen Netzwerken oder bei Youtube vorher anzukündigen», rät Hebbel-Seeger. Ein Hindernis für Livestreamer ist der Datenhunger der Apps. «Pakete mit 200 oder 500 MB Datenvolumen sind dann schnell verbraucht», warnt Hoferer. Bei längeren Livestreams rät er deshalb zum WLAN.
Nicht nur technische Hürden machen Livestreamern anfangs das Leben schwer. Es gibt auch rechtliche: Wie bei Filmaufnahmen üblich, müssen gefilmte Personen grundsätzlich um Erlaubnis gefragt werden, betont Ansgar Koreng, Medienanwalt aus Berlin. Ausnahmen sind große Events. Den Lehrer im Unterricht zu filmen, ist hingegen eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts. «Der Betroffene kann dann auf Unterlassung klagen und verlangen, dass das Video gelöscht wird, sofern der Stream aufzeichnet wurde», erklärt Koreng. In schwerwiegenden Fällen droht sogar Schmerzensgeld. Etwa, wenn ein Betrunkener auf dem Oktoberfest benommen im Gras liegend live ins Internet gestreamt wird. «Die Person ist dann in einer hilflosen Lage. Filmaufnahmen sind in solchen Fällen strafbar.»
Unterlassung und Schadenersatz drohen bei Livestreams von Konzerten oder aus dem Theater. «Tonaufnahmen sind eine Vervielfältigung des dargebotenen Werkes. Künstler und Komponist haben daran die Rechte», erläutert Koreng. Kaum Grenzen gibt es dagegen, wenn man sich selbst in Aktion live ins Internet streamt. Zumindest fast: «Auch hier gilt: Läuft Musik im Hintergrund, könnte sich die GEMA für die Aufnahmen interessieren», sagt Koreng. Dann kann es wieder teuer werden. (DPA)