Gericht weist Eilantrag gegen Staubsauger-Werbung ab

Arbeit mit einem Staubsauger. Foto: Tobias Hase/Illustration
Arbeit mit einem Staubsauger. Foto: Tobias Hase/Illustration

Der Staubsauger-Hersteller BSH Hausgeräte muss an seiner Werbung für seine Geräte der Marken Bosch und Siemens vorerst nichts ändern. Ein entsprechender Vorstoß des britischen Konkurrenten Dyson scheiterte vor dem Landgericht Berlin. Die Richter wiesen einen Antrag auf Einstweilige Verfügung zurück, wie eine Gerichtssprecherin am Dienstag mitteilte. Es fehle «an der notwendigen Dringlichkeit für eine vorläufige Untersagung der Werbung».

Dyson habe mit dem Antrag mehr als zwei Monate gewartet, nachdem dem Unternehmen bereits ein Gutachten in seinem Sinne vorlegen habe, hieß es zur Begründung.


Anders als BSH stellt Dyson Staubsauger ohne Beutel her. Die Briten werfen dem deutschen Rivalen vor, zwei Saugermodelle zu Unrecht mit der höchsten Effizienzklasse beworben zu haben. Bei fast vollem Staubbeutel steige die Leistung und damit auch der Verbrauch nahezu um das Doppelte. Somit würden die Verbraucher in der Werbung getäuscht, argumentierten die Dyson-Anwälte in der Gerichtsverhandlung.


Der BSH-Anwalt wies darauf hin, das Unternehmen habe sich an die EU-Vorgaben gehalten, die Messungen mit leerem Beutel vorsehen. Dass Urteil bezog zum Vorwurf der Irreführung keine Stellung. Gegen die Entscheidung ist eine Berufung möglich. Dyson hatte sich zuvor auch vor einem niederländischen Gericht und dem EU-Gericht in Luxemburg nicht durchgesetzt. (DPA)