Die Verbraucher werden heute mit einer Vielzahl von Produktkennzeichnungen und Standards konfrontiert, deren Bedeutung oftmals im Unklaren bleibt, da die Aufklärung und Kommunikation nur unzureichend war. Diverse Produkte, Maschinen und Anlagen, die in der Europäischen Gemeinschaft vermarktet werden, sind heute mit einer so genannten CE-Kennzeichnung versehen. Doch für was steht diese Kennzeichnung, welche Produkte sind davon genau betroffen und für welche Länder gilt das Markenzeichen?
Der technische „Reisepass“ für Produkte innerhalb Europas
Grundsätzlich soll die CE-Kennzeichnung für den europäischen Binnenmarkt einen Mindest-Sicherheitsstandard für technische Produkte festlegen. Damit wird ein Beitrag zu einem freien Warenverkehr in Europa geleistet, eine Säule der Idee bei der Gründung der Europäischen Gemeinschaft. Das CE-Kennzeichen stellt sicher, dass nicht jeder Mitgliedsstaat in Europa einzelstaatliche Bestimmungen für technische Produkte erlässt. Unternehmen haben durch die CE-Kennzeichnung den Vorteil, dass sie für ihre Produkte Zugang zum gesamten Binnenmarkt erhalten, ohne dass Einzelgenehmigungen bei 28 nationalen Behörden eingeholt werden müssen. Das CE-Kennzeichen signalisiert die Produktverantwortung des Herstellers. Mit CE-Zeichen erklärt dieser, dass sein Produkt allen geltenden, EU-weit harmonisierten Normen genügt, die auf sein Produkt zutreffen.
Wer ist für das Anbringen der CE-Kennzeichnung zuständig?
Der Hersteller selbst ist für die Einhaltung der europäischen Vorschriften und das Anbringen des CE-Zeichens auf den Produkten verantwortlich. Dies gilt unabhängig davon, ob der Hersteller innerhalb oder außerhalb der Europäischen Gemeinschaft seinen Geschäftssitz hat. Der Hersteller kann hierfür einen in der Europäischen Gemeinschaft ansässigen Bevollmächtigten bestellen, der in seinem Auftrag handelt. In der Regel erklärt der Hersteller bzw. der Importeur mit der CE-Kennzeichnung in Eigenverantwortung, dass seine Maschine der jeweiligen Richtlinie entspricht – und dokumentiert dies mit seiner rechtsverbindlichen Unterschrift auf der Konformitätserklärung.
CE-Kennzeichnung in Eigenregie oder durch die Beauftragung eines Bevollmächtigten?
Die Interpretation der Normen und das CE-Verfahren als solches ist aufwendig und stellt manches Unternehmen vor größere Herausforderungen, da das Know how oftmals inhouse nicht vorhanden ist. Dennoch übernehmen einige Unternehmen diese anspruchsvolle Aufgabe in Eigenregie. Andere wiederum beauftragen bei der CE-Kennzeichnung auf einen externen Bevollmächtigten, der sich auf dieses Themengebiet spezialisiert hat.
Die Vorteile liegen dabei auf der Hand. Zunächst einmal ist sichergestellt, dass durch den Einsatz eines Bevollmächtigten langwierige und zeitraubende Prozesse vermieden werden und durch das Expertenwissen die Anwendung und die Umsetzung der geltenden Normen strikt eingehalten wird. Dies ermöglicht den raschen Zugang der Produkte und Maschinen zum europäischen Markt und damit einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Unternehmen, die die CE-Kennzeichnung selbst vornehmen. Auch für Rechtssicherheit ist gesorgt, denn der beauftragte Experte, von denen es allerdings nicht viele gibt, ist fast immer eine akkreditierte Inspektionsstelle für Maschinen und Schutzeinrichtungen, welche die Verantwortung für das Konformitätsbewertungsverfahren übernimmt.
Für welchen Weg sich ein Unternehmen auch immer entscheidet, die CE-Kennzeichnung ist ein aufwendiger Vorgang. Ein darauf spezialisiertes externes Unternehmen kann dabei helfen, den Kennzeichnungsprozess signifikant zu verkürzen.
Szenario 7