Polizeigewerkschaft kritisiert Gerichtsurteil zu S21-Einsatz

Der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt. Foto: Ingo Wagner/Archiv
Der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt. Foto: Ingo Wagner/Archiv

Das jüngste Gerichtsurteil zum harten Polizeieinsatz gegen Stuttgart-21-Gegner kann nach Ansicht der Deutschen Polizeigewerk-schaft die Einsatzfähigkeit der Beamten beeinträchtigen. «Richter sind nicht unfehlbar», sagte Bundeschef Rainer Wendt anlässlich einer Gewerkschaftsveranstaltung in Stuttgart. Der Einsatz der Polizei gegen Demonstranten mit Wasserwerfern, Pfefferspray und Schlagstöcken vor fünf Jahren war aus Sicht des Verwaltungsgerichts Stuttgart rechtswidrig. Wendt hingegen hielt und hält ihn nach eigenen Worten für verhältnismäßig.

Das Urteil vom vergangenen Mittwoch könne Polizeiführer verunsichern und insofern polizeiliche Konsequenzen haben. «Möglicherweise werden keine Wasserwerfer mehr eingesetzt aus Furcht, von Verwaltungsrichtern belehrt zu werden.»


Vor dem Stuttgarter Gericht hatten sieben bei dem Einsatz am September 2010 verletzte Stuttgart-21-Gegner geklagt. Bei der Räumung des Stuttgarter Schlossgartens für das Bahnprojekt Stuttgart 21 waren nach Angaben des Innenministeriums mehr als 160 Menschen verletzt worden. (DPA/LSW)