Niederlage für das Land: Der überharte Polizeieinsatz am 30. September 2010 gegen Stuttgart-21-Demonstranten mit weit mehr als 100 Verletzen war rechtswidrig. Beim Protest gegen die Baumrodungen im Schlossgarten habe es sich rechtlich gesehen um eine Versammlung gehandelt, entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart am Mittwoch. Für ein Vorgehen der Polizei gegen solche Versammlungen gibt es im Grundgesetz hohe Hürden.
Zwar dürften die Beamten natürlich einzelne Straftaten verfolgen, nicht aber die gesamte Versammlung mit Wasserwerfern, Schlagstöcken und Pfefferspray beenden. Ohnehin sei das Vorgehen überzogen gewesen.
Geklagt hatten sieben Opfer von damals, sechs Männer und eine Frau, darunter der heute nahezu erblindete Dietrich Wagner, der am «Schwarzen Donnerstag» nach heftigen Druckstößen aus einem Wasserwerfer gegen seinen Kopf aus den Augen blutete. Mit der Entscheidung des Gerichts steigen die Chancen der Opfer von damals auf Schadenersatz. Diese müssen sie sich aber vor dem Landgericht erstreiten. Wagners Anwalt will für den Rentner 100 000 Euro fordern, hofft aber auf eine außergerichtliche Einigung. Welche Forderungen insgesamt auf das Land zukommen könnten, ist bisher nicht klar. Das Innenministerium wollte sich zunächst nicht dazu äußern. (DPA/LSW)