Im Verfahren um die Rechtmäßigkeit der Polizeigewalt gegen Stuttgart-21-Gegner im Herbst 2010 zeichnet sich ein Sieg der klagenden Opfer gegen das Land ab. Die Polizei sei damals im Schlossgarten mit Wasserwerfern, Schlagstöcken und Pfefferspray gegen eine spontane Versammlung vorgegangen, die vom Grundgesetz besonders geschützt sei, stellte der Vorsitzende Richter Walter Nagel am Mittwoch fest. Das Bundesverfassungsgericht habe bewusst hohe Anforderungen an polizeiliches Vorgehen gegen Versammlungen gestellt.
Damit zeichnet sich ab, dass der Polizeieinsatz vom 30. September für rechtswidrig erklärt wird. Sieben Opfer von damals hatten das Land Baden-Württemberg verklagt, um genau das zu erreichen.
Kommt es dazu, dürften dadurch bei einigen von ihnen die Chancen auf Schadenersatz und Schmerzensgeld steigen. Darüber hätte dann aber das Landgericht Stuttgart zu entscheiden. Beim
Polizeieinsatz auf dem Baufeld für das Bahnprojekt Stuttgart 21 wurden mehr als 100 Menschen verletzt. Die Ereignisse gingen als «Schwarzer Donnerstag» in die Landesgeschichte ein. Tausende
Demonstranten stemmten sich gegen Baurodungen. (DPA/LSW)