Es klingt beruhigend, wenn ein Betreuer rund um die Uhr für einen älteren Menschen da sein kann. Doch wer eine ausländische Pflegekraft einstellen will, muss ein paar Regeln beachten - denn sonst können Angehörige oder Pflegebedürftige rechtliche Probleme bekommen. «Eine 24-Stunden-Pflege kann eine Person allein gar nicht leisten», sagt Michael Eckert. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Heidelberg und Mitglied im Vorstand des Deutschen Anwaltvereins. Denkbar wäre dann nur ein Schichtbetrieb mit drei Personen. Denn generell gilt: Die reguläre Arbeitszeit pro Tag beträgt 8 Stunden. Sie könne auf bis zu 10 Stunden ausgedehnt werden, wenn entsprechender Ausgleich an anderen Tagen besteht. Da das Gesetz in der Regel sechs Arbeitstage pro Woche vorsieht, gilt:
Die reguläre Arbeitszeit pro Tag beträgt 8 Stunden.
Sie könne auf bis zu 10 Stunden ausgedehnt werden, wenn entsprechender Ausgleich an anderen Tagen besteht. Da das Gesetz in der Regel sechs Arbeitstage pro Woche vorsieht, gilt: «Insgesamt kann eine Person also zwischen 48 bis höchstens 60 Stunden pro Woche arbeiten.»
Außerdem müssen Pausen eingehalten werden: Wer am Tag 6 bis 9 Stunden arbeitet, muss mindestens eine halbe Stunde Pause einhalten. Zwischen zwei Einsätzen muss zusätzlich eine Ruhephase von 11 Stunden eingelegt werden. Wichtig zu wissen in diesem Zusammenhang: Wenn der Pflegebedürftige schläft und der Betreuer in der Wohnung Bereitschaft hat, gilt das als Arbeitszeit, erklärt Eckert.
Wer einen Betreuer einstellen will, muss die Person beim Finanzamt und der Einzugsstelle für Sozialversicherungsbeiträge anmelden. Auch für ausländische Pflegekräfte gilt der Mindestlohn, wenn sie in Deutschland arbeiten. Arbeitnehmer, die aus einem Land außerhalb der EU kommen, brauchen zusätzlich eine Arbeitserlaubnis sowie eine Aufenthaltsgenehmigung. «Personen mit einem Touristenvisum können nicht eingestellt werden», sagt Eckert.
Angehörige und Pflegebedürftige, die eine Pflegekraft suchen, sollten nicht das billigste Angebot wählen. «Gerade in diesem Bereich kommt es auf Zuverlässigkeit an», sagt Eckert. Das zuständige Sozialamt oder die Arbeitsagentur können in der Regel entsprechende Pflegekräfte vermitteln. Eine Alternative können auch ambulante Pflegedienste sein.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat einen aktuellen Ratgeber mit dem Titel «Ausländische Haushalts- und Betreuungskräfte in Privathaushalten» herausgegeben. Das Projekt wurde durch das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert. (DPA/TMN)
Service:Verbraucher erhalten den Ratgeber online kostenfrei oder können ihn bestellen - gegen eine Gebühr von 2,50 Euro für Porto und Versand.