Nach dem überraschenden Vorstoß von Innenminister Thomas de Maizière (CDU) für einen eingeschränkten Schutz syrischer Flüchtlinge hat die Bundesregierung betont, dass die bisherigen Regelungen weiter gelten. «Es bleibt bei der bisherigen Praxis beim Schutz der syrischen Flüchtlinge», schrieb der Sprecher Steffen Seibert am Abend auf Twitter unter Berufung auf eine Mitteilung des Bundesinnenministeriums (BMI).
Auch der Flüchtlingskoordinator, Kanzleramtsminister Peter Altmaier (CDU), betonte, das BMI habe klargestellt, dass sich die Entscheidungspraxis des zuständigen Bundesamtes für Flüchtlinge aus Syrien nicht ändere.
Einen Tag nach der Präsentation der Asylpläne von Union und SPD hatte Innenminister de Maizière mit seiner Idee für neuen Ärger gesorgt, Syrern in Zukunft einen geringeren Schutzstatus zu gewähren. Er wolle Menschen aus dem Bürgerkriegsland künftig nur noch einen Aufenthalt auf Zeit ermöglichen und den Familiennachzug verbieten, kündigte der Ressortchef am Freitag an.
Nach heftigen Protesten aus den Reihen des Koalitionspartners SPD stellte de Maizière dann am Freitagabend klar: Zu Beginn der Woche sei eine solche Änderung vorgesehen gewesen. «Im Lichte der Entscheidung der Koalition gestern zum Familiennachzug gibt es aber Gesprächsbedarf in der Koalition», räumte der Minister ein. «Und deswegen bleibt es jetzt so, wie es ist, bis es eine neue Entscheidung gibt.» Eine ähnliche Erklärung hatte zuvor auch sein Ministerium abgegeben.
Der Chef der SPD-Linken im Bundestag, Matthias Miersch, forderte ein Einschreiten von Bundeskanzlerin Angela Merkel. «Die Kanzlerin muss klarstellen, dass es bei den Vereinbarungen bleibt», sagte Miersch der dpa. «Der offenkundig überforderte Innenminister kann nicht alle paar Tage eine neue Sau durchs Dorf treiben und geschlossene Kompromisse der Koalition wieder infrage stellen.»
Bislang werden Menschen aus dem Bürgerkriegsland Syrien in Deutschland bevorzugt behandelt und beinahe ausnahmslos als Flüchtlinge anerkannt. Syrer bekommen fast ausschließlich den gesicherten Schutzstatus als Flüchtling und damit eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre, inklusive dem Recht auf Familiennachzug. Sie sind die mit Abstand größte Flüchtlingsgruppe. Von Anfang Januar bis Ende Oktober wurden bundesweit fast 244 000 syrische Asylbewerber registriert, allein im Oktober waren es 88 640.
Einen eingeschränkten Status erhalten dagegen Menschen, die nicht nach Genfer Flüchtlingskonvention oder dem deutschen Asyl-Grundrecht eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland bekommen, aber trotzdem nicht in die Heimat zurückgeschickt werden - etwa weil ihnen dort Todesstrafe oder Folter drohen. Sie bekommen - anders als Menschen mit Asyl- oder Flüchtlingsstatus - zunächst nur eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr, die später verlängert werden kann. Die schwarz-rote Koalition hatte am Donnerstagabend unter anderem beschlossen, für Menschen mit «subsidiärem Schutz» das Recht auf Familiennachzug für zwei Jahre komplett auszusetzen. (DPA)