Ein Dauerzulagenantrag ist praktisch. Riestersparer müssen dann nicht jedes Jahr den Zulagenantrag bei ihrem Anbieter neu stellen. Wer einen Dauerantrag hat, sollte seinen Anbieter vor Jahresende über Ereignisse wie Geburt oder Jobwechsel informieren. Denn Veränderungen der Lebenssituation können sich auf die Höhe der Sparraten und die Zulagen auswirken. Darauf macht die Aktion «Finanzwissen für alle» der Fondsgesellschaften (BVI) aufmerksam. Wichtig ist auch, die persönlichen Voraussetzungen für die volle staatliche Förderung zu überprüfen.
Wer beispielsweise Nachwuchs bekommen hat, erhält eine höhere staatliche Förderung: Die Kinderzulage beträgt bis zu 300 Euro pro Jahr. Eltern mit einem Riestervertrag können davon so lange profitieren, bis sie für den Nachwuchs kein Kindergeld mehr erhalten.
Auch Gehaltserhöhungen können sich auf die Sparraten auswirken: Denn für die volle Förderung müssen Sparer vier Prozent des Vorjahreseinkommens in den Riester-Vertrag einzahlen. Wer also mehr verdient oder beispielsweise zusätzliche Nachtzuschläge erhalten hat, muss auch mehr Geld in den Riester-Vertrag fließen lassen. Bei einem Jobverlust oder weniger Gehalt reicht hingegen eine niedrigere Sparsumme, um die Zulagen-Voraussetzungen zu erfüllen.
Der Riester-Anbieter braucht solche Informationen, denn der Dauerzulagenantrag ermächtigt ihn, das Geld bei der Zulagenstelle für die kommenden Jahre zu beantragen. Anschließend schreibt er die Zulage dem Altersvorsorgevertrag gut.
Wer lieber selbst einen Antrag stellen will, muss diesen bis zum 31. Dezember 2015 für die Zulage für 2013 bei seinem Riesteranbieter einreichen. Die Beantragung der staatlichen Zulagen ist zwei Jahre rückwirkend möglich. Nach diesem Stichtag geht der Anspruch auf die Zulage für 2013 verloren. (DPA/TMN)