Koalition einigt sich auf Asylschnellverfahren

Koalition einigt sich auf beschleunigtes Asylverfahren. Foto: Bernd von Jutrczenka
Koalition einigt sich auf beschleunigtes Asylverfahren. Foto: Bernd von Jutrczenka

Die Spitzen der großen Koalition haben sich nach wochenlangem Streit auf ein umfassendes Asylpaket zur Bewältigung des massiven Flüchtlingsandrangs geeinigt. Die Verfahren sollen insgesamt beschleunigt werden, sagte Kanzlerin Angela Merkel (CDU) nach einem Treffen mit SPD-Chef Sigmar Gabriel und dem CSU-Vorsitzenden Horst Seehofer am Donnerstag in Berlin. Zentrales Instrument sind spezielle Aufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge mit geringen Bleibechancen an drei bis fünf Standorten in Deutschland.

Dort sollen die Verfahren höchstens drei Wochen dauern. Dieser Kompromiss soll den heftigen Krach um die von der Union verlangten Transitzonen beenden.


Merkel sagte, beschlossen worden seien weitere Maßnahmen, um die Herausforderung der vielen Menschen, die vor Krieg und Terror fliehen, gut zu bewerkstelligen. «Alles in allem sind wir einen guten, wichtigen Schritt vorangekommen.» Gabriel sprach von einem guten Weg zu einem geordneteren Verfahren. Er sei froh, dass es nicht zu Transitzonen, extraterritorialen Einrichtungen und Inhaftierung von Asylbewerbern komme. Seehofer erwartet mehr Abschiebungen durch die beschleunigten Verfahren. Dies schaffe mehr Kapazitäten für die wirklich Schutzbedürftigen. Er betonte, die CSU habe nie eine Haft für die betroffenen Menschen vorgeschlagen. Am vergangenen Sonntag war ein Treffen der Parteichefs noch ohne Ergebnisse geblieben.


Die wichtigsten Punkte, auf die sich CDU, CSU und SPD geeinigt haben:


- Aufnahmeeinrichtungen: Für Asylbewerber mit geringer Aussicht auf Anerkennung werden drei bis fünf spezielle Aufnahmeeinrichtungen geschaffen - die ersten in Bamberg und Manching in Bayern. Nur in diesen Zentren können die betroffenen Flüchtlinge einen Asylantrag stellen, dort werden die Anträge bearbeitet und entschieden. Auch Rechtsmittel gegen die Entscheidung können dort eingelegt und Abschiebungen organisiert werden.


- Zeitlicher Rahmen: Insgesamt sollen die Verfahren in drei Wochen abgeschlossen werden. Für das Verwaltungsverfahren ist dabei eine Woche vorgesehen. Legt jemand Rechtsmittel gegen die Entscheidung ein, soll das juristische Verfahren in zwei Wochen zu Ende sein.


- Betroffene: Bestimmt sind die Zentren für Bewerber aus sicheren Herkunftsländern wie den Balkanstaaten. Hinzu kommen Flüchtlinge mit einer Wiedereinreisesperre und jene, die Folgeanträge stellen oder beispielsweise keine gültigen Ausweispapiere haben.


- Einschränkungen für diese Asylbewerber: Für die Flüchtlinge gilt eine Residenzpflicht. Das heißt, sie dürfen den Landkreis oder die kreisfreie Stadt nicht verlassen, in dem ihre Anträge bearbeitet werden. Tun sie es dennoch, bekommen sie keine Leistungen mehr, der Asylantrag ruht. Bei wiederholtem Verstoß gegen die Residenzpflicht soll sofort abgeschoben werden.


- Flüchtlingsausweis und Datenbank: Mit einem einheitlichen Ausweis und einer Datenbank für Flüchtlinge und Asylbewerber soll eine sichere und rasche Identifizierung der Flüchtlinge gewährleistet werden. Eine Registrierung und ein solcher Ausweis sind Voraussetzung dafür, dass ein Asylantrag gestellt werden kann und für Leistungen.


- Familiennachzug: Wie von der Union verlangt, soll für eine bestimmte Flüchtlingsgruppe für zwei Jahre der Nachzug von Angehörigen ausgesetzt werden. Dies gilt demnach für Menschen, die nicht nach der Genfer Flüchtlingskonvention oder dem Asyl-Grundrecht anerkannt werden, aber in der Bundesrepublik bleiben dürfen.


- Sprach- und Integrationskurse: Asylbewerber, die voraussichtlich in Deutschland bleiben können und deshalb solche Kurse besuchen dürfen, müssen einen Teil der Kosten selbst zahlen.


- Türkei: Union und SPD sind dafür, rasch einen EU-Türkei-Gipfel einzuberufen, bei dem eine Migrations-Agenda verabschiedet werden soll. Unter anderem soll es eine finanzielle Unterstützung der Türkei zur besseren Versorgung der Flüchtlinge geben. Die Bundesregierung will sich für die Eröffnung neuer Kapitel bei den laufenden EU-Beitrittsverhandlungen einsetzen. Zudem soll es ein legales Kontingent von Flüchtlingen geben, die aus der Türkei in die gesamte EU kommen dürfen.


- EU-Außengrenzen/Afghanistan: Der derzeit nicht gewährleistete Schutz der EU-Außengrenzen soll wiederhergestellt, Schleusungen sollen beendet werden. Noch in diesem Jahr sollen die beschlossenen Registrierzentren in Griechenland und Italien funktionsfähig sein. Gemeinsam mit den USA will sich die Bundesregierung weiter an der Stabilisierung Afghanistans beteiligen.


Der große Flüchtlingsandrang stellt die offizielle Prognose von 800 000 Asylbewerbern in diesem Jahr in Deutschland immer stärker in Frage. Bisher seien 758 000 Flüchtlinge registriert worden, teilte das Bundesinnenministerium mit. Wichtigste Herkunftsländer waren Syrien, Albanien, Afghanistan, der Irak und das Kosovo. (DPA)