BGH billigt Berliner Verordnung zu Mieterhöhungen

Laut Berliner Verordnung darf die Monatsmiete in einem laufenden Mietvertrag innerhalb von drei Jahren höchstens um 15 Prozent steigen. Der BGH billigte nun den Erlass. Foto: Lukas Schulze
Laut Berliner Verordnung darf die Monatsmiete in einem laufenden Mietvertrag innerhalb von drei Jahren höchstens um 15 Prozent steigen. Der BGH billigte nun den Erlass. Foto: Lukas Schulze

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Schutz der Mieter vor zu schnell steigenden Mieten in begehrten Wohnlagen gestärkt. Die Richter billigten eine Berliner Verordnung, mit der 2013 mögliche Mieterhöhungen in bereits bestehenden Mietverhältnissen in der gesamten Stadt begrenzt worden sind. Der Berliner Senat habe beim Erlass keine Fehler gemacht, hieß es. Insbesondere billigte das Gericht, dass die sogenannte Kappungsgrenze nicht nur in einigen angespannten Bezirken, sondern im gesamten Stadtgebiet gesenkt worden war (Az.: VIII ZR 217/14).

Den Richtern lag der Streit zwischen einem Berliner Vermieter und einem Mieter wegen Preiserhöhungen vor. Der Vermieter wollte die Miete für eine Wohnung im Stadtteil Berlin-Wedding um 45 Euro oder 20 Prozent monatlich erhöhen. Sein Mieter wollte aber nur einen Teil davon zahlen.

Er berief sich auf eine Verordnung des Berliner Senats zur Kappungsgrenze von 2013. Danach darf die Monatsmiete in einem laufenden Mietverhältnis in der Hauptstadt innerhalb von drei Jahren höchstens um 15 Prozent steigen. Insgesamt haben elf Bundesländer die Kappungsgrenze gesenkt. Diese liegt normalerweise bei 20 Prozent.


Der BGH gab dem Mieter jetzt recht. Der Vermieter könne nicht mehr als jene vorgeschriebenen 15 Prozent Mieterhöhung verlangen, hieß es. Denn die Verordnung sei rechtmäßig. Gemeinde und Städte hätten einen weiten «wohnungsmarkt-und sozialpolitischen» Spielraum bei der Beurteilung und Einschätzung zu der Frage ob und in welchem Gebiet die Kappungsgrenze gesenkt werden müsse. Diesen Freiraum habe der Berliner Senat nicht überschritten.


Die Richter sahen auch keine Anzeichen dafür, dass eine Beschränkung auf wenige Bezirke der Stadt mit angespannter Wohnungslage sachgerechter gewesen wäre. Mit einer stärkeren räumlichen Begrenzung wäre ein Anstieg der Mieten nicht so effektiv zu stoppen.


Der Berliner Senat begrüßte das Urteil: «Das ist ein sehr guter Tag für die rund 1,5 Millionen Mieterinnen und Mieter in Berlin», sagte Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD).


Auch der Deutsche Mieterbund (DMB)bewertete die Entscheidung positiv: «Sie bestätigt und stärkt den Bundes- und Landesgesetzgeber und schafft Rechtssicherheit im Mieterhöhungsrecht», sagte Lukas Siebenkotten vom DMB.


«Was juristisch richtig ist, muss aber nicht unbedingt auch vernünftig sein», sagte dagegen Axel Gedaschko vom Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW). Bei der Beurteilung eines angespannten Wohnungsmarktes sollte man genauer hinschauen und nicht einfach die ganze Stadt heranziehen. Auch der Vermieterverband Haus & Grund beurteilte den Karlsruher Richterspruch kritisch.