Wolfsburg (dpa) - Der Abgas-Skandal droht den betroffenen VW-Kunden ans Portemonnaie zu gehen. Ein Rechtsgutachten im Auftrag des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (vzbv) besagt, dass Volkswagen nicht verpflichtet ist, sämtliche Kosten für die Folgen der Rückrufe zu tragen. Kosten etwa für einen Ersatzwagen während der Reparatur, Verdienstausfall oder Mängel im Anschluss an die Nachbesserungen in den Werkstätten könnten am Kunden hängenbleiben.
Wie der vzbv mitteilte, deutet sich an, dass ein erhöhter Spritverbrauch, Leistungsabfall oder schwindender Wiederverkaufswert infolge der Nachbesserung das Problem der Halter wäre.
«Verbraucher dürfen nicht auf dem Schaden sitzen bleiben, den ihnen Volkswagen beschert hat», forderte der Verband. Kritisch ist es laut dem Gutachten auch, dass bereits nach zwei Jahren Gewährleistungsansprüche gegen Autohändler verjährten. Diese Frist ist für viele betroffene VW-Kunden schon abgelaufen.
Für weiterreichende Schadenersatz-Ansprüche müssten die Verbraucher in Vorleistung gehen und den Nachweis führen, dass VW beispielsweise betrogen oder vorsätzlich Kunden getäuscht hat. «Diesen Nachweis zu erbringen, wird für Verbraucher schwierig, weil sie keinen Einblick in interne Vorgänge des Unternehmens haben», erklärte der Verband.
Die Rückrufaktion für 2,4 Millionen Diesel in Deutschland beginnt im Januar. Das KBA habe den geforderten Maßnahmen- und Zeitplan nun bewertet und für tragfähig erachtet, sagte ein Behördensprecher der Deutschen Presse-Agentur. Los gehen könne es mit den Zwei-Liter-Fahrzeugen. VW hatte mit einem Computerprogramm die Abgaswerte bei Dieselwagen manipuliert. Deshalb müssen die betroffenen Fahrzeuge nach und nach in die Werkstätten. Es sei eine große logistische Herausforderung zu bewältigen, hieß es beim KBA.
Die Verbraucherschützer forderten unterdessen die Politik auf, über die Flensburger Behörde anzuordnen, dass VW alle Folgekosten tragen muss. Das KBA überwacht den Rückruf. Die Nachbesserungen sind laut Volkswagen «kostenlos für unsere Kunden». Details - etwa zum Thema Ersatzfahrzeuge - sind allerdings noch unklar.
Am Freitag hatte eine juristische Expertise der Wissenschaftlichen Dienste im Bundestag ergeben, dass betroffene Kunden unter Umständen weitreichende Rechte haben, wenn die Autos nach der Nachbesserung mehr verbrauchen oder «reduzierte Fahrleistungen» aufweisen. Dann hätten Halter zumindest im Rahmen der Garantiefrist das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder Geld zurückzufordern.
Schon ein erhöhter Verbrauch von drei Prozent könne einen Sachmangel bedeuten. Ab zehn Prozent komme eine «erhebliche Pflichtverletzung» infrage, die dann sogar zum Rücktritt vom Kauf berechtige.