Der zum Daimler-Konzern gehörenden Vermittlungs-App myTaxi droht ein weiterer Rechtsstreit. Die Servicegesellschaft Taxi Deutschland habe vor dem Frankfurter Landgericht Klage gegen die bundesweit laufenden Rabattaktionen eingereicht, bestätigte eine Sprecherin. Die Taxi-Zentralen sähen sich einem ruinösem Wettbewerb ausgeliefert. Die Verhandlung (Az.: 3-06 O 72/15 ) findet nach Angaben des Gerichts am 24. November statt.
MyTaxi gewährt Rabatte von 50 Prozent, bei denen Kunden der halbe Fahrpreis erstattet wird. Die Taxifahrer erhalten den vollen Preis. Der Fahrten-Vermittler argumentiert, dass dadurch die im Personenbeförderungsgesetz vorgesehenen Festpreise nicht unterschritten werden. Taxi-Zentralen und Verbände laufen trotzdem Sturm gegen die Aktion.
Vor dem Landgericht Hamburg war der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband (BZP) mit einer einstweiligen Verfügung gescheitert, die die Rabatte bundesweit verbieten sollte. In Stuttgart und Umgebung hatte die dortige Taxi-Auto-Zentrale eine einstweilige Verfügung am Landgericht hingegen durchgesetzt.
Über die Berufung will das Oberlandesgericht Stuttgart am 12. November entscheiden. Der Richter hatte zwar angedeutet, die Rabatte nicht grundsätzlich zu verbieten. Die über zwei Wochen andauernde Nachlassaktion von 50 Prozent könne aber als unlauterer Wettbewerb gesehen werden, weil einzelne Taxifahrer nicht mithalten könnten. (DPA)