Dass das Betreiben eines Streamingportals mit urheberrechtlich geschützten Filmen ohne entsprechende Lizenzen illegal ist, dürfte jedem klar sein. Ob man sich beim reinen Anschauen von Kinofilmen auf solchen Portalen strafbar macht, wird aus dem Bauch heraus wohl kaum jemand eindeutig beantworten. Und so geht es auch den Juristen: Höchstrichterlich geklärt ist die Frage noch nicht, unterschiedliche Rechtsanschauungen sind möglich, erklärt das Urheberrechtsportal «iRights.info».
Von dieser rechtlichen Grauzone einmal abgesehen, gibt es neben der Fairness gegenüber den Urhebern noch mehr Gründe, fragwürdige Streaming-Angebote nicht zu nutzen: Denn auf den Portalen können Abofallen und andere Gefahren wie aggressive Werbung oder sogar Schadsoftware lauern, warnen die Experten.
Zudem können sich Nutzer schon Ärger einhandeln, wenn es sich um eine offensichtlich rechtswidrige Quelle handelt, man also ohne große Recherche feststellen kann, dass etwa das Portal sicher keine Genehmigung hat, Filme zu streamen.
Legale Alternativen gibt es genug, für sie muss man aber eben meist etwas bezahlen. Hollywood & Co haben Onlinevideotheken wie Maxdome, Amazon Instant Video, Apple iTunes, Sky Online, Videociety, Microsoft Movies & TV, Playstation Video oder Videoload im Angebot. Daneben gibt es Abo-Streamingdienste wie Netflix, Watchever, Maxdome, Amazon Prime Video, Sky Snap, Alleskino.de oder Mubi.
Vollkommen gratis und teils werbefinanziert sind Angebote wie Netzkino.de, Kinderkino.de, MSN Movies, die Filmseite von Myvideo sowie Cinenet oder WeloadTV (jeweils auf Youtube). Aktuelle Blockbuster oder populäre Serien findet man hier aber nicht.
Umsonst gibt es auch eine Fülle von Inhalten in den Mediatheken der öffentlich-rechtlichen, aber auch der privaten Fernsehsender. Gerade bei den Öffentlich-Rechtlichen bleiben viele Inhalte nach dem Sendetermin nur eine Woche lang im Netz. Und bei den Privaten wird man für manche Inhalte zur Kasse gebeten. (DPA/TMN)