
Die Suche nach dem biologischen Vater ist für Spenderkinder trotz mehrerer Urteile, die ihnen ein Auskunftsrecht über ihre Abstammung geben, schwierig. «Samenbanken und Behandler sperren sich», sagte Claudia Brügge, die Vorsitzende des Vereins «DI Netz», der Spenderkinder und ihre Eltern vertritt, in Bielefeld. «Antwortschreiben sind meist kurz und abweisend.» Die Deutsche Klinik Bad Münder in Niedersachsen zum Beispiel gibt Informationen tatsächlich erst nach einer Verurteilung heraus. «Um uns gegenüber den Spendern abzusichern», sagte Klinik-Leiter Arvind Chandra.
Diesen habe man seinerzeit nämlich Anonymität zugesichert. «Die Ansprüche eines Spenders gegen uns könnten höher ausfallen, als uns ein Gerichtsverfahren kostet», sagte Chandra.
Eine gesetzliche Regelung sei daher dringend notwendig, sagte Brügge. Die aber lässt auf sich warten. Beim Bundesjustizministerium gibt es zwar bereits einen Arbeitskreis zum Thema Abstammung. Mit einem Ergebnis rechnet das Ministerium aber erst 2017.
«Das dauert mir zu lange», sagte Brügge. Neben dem Auskunftsrecht müssten etwa Fragen nach den Unterhaltspflichten schnell geregelt werden. Außerdem brauche es ein unabhängiges Spenderregister, in dem Kinder Auskunft über ihre Herkunft bekommen können. Brügge will zudem, dass Ärzte dazu verpflichtet werden, Eltern eine Beratung anzubieten.
Nach Angaben von Samenbanken und Kliniken gibt es bisher allerdings nur wenige Anfragen. Beim Zentrum für Reproduktionsmedizin in Essen lägen derzeit etwa 50 bis 60 Anfragen vor, sagte einer der Klinik-Leiter, Thomas Katzorke. Im Schnitt kämen im Monat ein bis zwei hinzu. Nach Einschätzung des Mediziners gibt es in Deutschland derzeit etwa 110 000 Spenderkinder, pro Jahr würden etwa 1000 Kinder geboren. Gegen Katzorke erwirkte ein Spenderkind 2013 das erste Urteil zum Auskunftsrecht vor dem Oberlandesgericht Hamm.
In Bad Münder haben sich bisher nur zwei Kinder gemeldet. «Das hat uns überrascht, wir haben mehr erwartet», sagte Chandra. Über einen der Fälle hatte im Januar der Bundesgerichtshof entschieden.
Die Spermabank Hamburg hat nach eigenen Angaben solche juristischen Probleme nicht. Es sei noch nie vorgekommen, dass ein Spender nicht mit seinem Kind in Kontakt treten wollte, hieß es bei der Laborleitung. Anonymität sei den Männern allerdings auch nie zugesichert worden. Die Samenbank gibt es seit 1990. Nur etwa ein Prozent der Kinder habe bisher nach dem biologischen Vater gefragt. Die Namen der Spender würden erst nach einem vorbereitenden Gespräch mit Kind und Spender herausgegeben. Auf Wunsch moderiere man die Kontaktaufnahme und ziehe einen Psychologen hinzu. (DPA)