Baden-Württemberg hat eine aus Hehler-Händen stammende Statue der Göttin Durga freiwillig an Indien zurückgegeben. Kunststaats-sekretär Jürgen Walter (Grüne) überreichte die grünliche Kalkstein-Skulptur am Mittwoch in Berlin an den Botschafter der Republik Indien. Eine Verpflichtung zur Rückgabe nach dem Unesco-Kulturgüterübereinkommen bestehe nicht, hieß es. Einer solcher Schritt trage aber dazu bei, «den guten Ruf Baden-Württembergs international zu steigern», sagte Walter.
Die Statue «Durga Mahishasuramardini» wurde im Jahr 2000 für 250 000 US-Dollar (224 000 Euro) aus Mitteln der Museumsstiftung Baden-Württemberg für das Linden-Museum für Völkerkunde gekauft. An
der Seriosität des Verkäufers habe es damals keinen Zweifel gegeben, teilte das Kunstministerium mit. Die Herkunft der Statue sei «nach bestem Wissen geprüft» worden.
Wie man jetzt weiß, verschwand die Statue aber 1991 aus einem Tempel in Tengpona und wurde illegal ausgeführt. Der Verkäufer sitzt wegen des Vorwurfes der Hehlerei in Haft. Weltweit sei es zu Rückgaben von Objekten gekommen. Versichert war die Summe nicht. Wie in Fällen der Rückgabe von Kulturgütern aus staatlichen Museen an ihre rechtmäßigen Eigentümer üblich erhalten weder diese Museen noch das Land die Ankaufsummen zurück. Von einem «Schaden» könne dennoch nicht gesprochen werden, sagte Walter. Ein guter Ruf Baden-Württembergs übersteige den materiellen Wert der Statue bei weitem. (DPA/LSW)