Mindestlohn bleibt Reizthema für die Arbeitgeberseite

Der Mindestlohn gilt seit dem 1. Januar 2015. Foto: Jens Büttner/Archiv
Der Mindestlohn gilt seit dem 1. Januar 2015. Foto: Jens Büttner/Archiv

Ein knappes Vierteljahr nach Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland halten Baden-Württembergs Arbeitgebervertreter an ihrer Kritik fest. Zwar sei die Untergrenze von 8,50 Euro pro Stunde so niedrig, dass sie für Südwest-Firmen aus Industrie und Handel in punkto Bezahlung nicht relevant sei, sagte Peter Kulitz, Präsident des Industrie- und Handelskammertags Baden-Württemberg. Dass jedoch Zöllner bewaffnet zur Mindestlohnkontrolle in Firmen gingen, empfinde er als Affront. 

Andere Arbeitgeber-Vertreter monierten aufwendige Nachweispflichten.


Vonseiten der Gewerkschaften kam hingegen positives Feedback. Die Einführung sei ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Dumpinglöhne, sagt Verdi-Landeschefin Leni Breymaier. Die Untergrenze müsse auf 10 Euro angehoben werden. (DPA/LSW)