Private Rentenversicherung - das sollten Sie wissen

Bildrechte: Flickr Rente Bankenverband - Bundesverband deutscher Banken CC BY-ND 2.0 Bestimmte Rechte vorbehalten
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Presseberichten zufolge plant die Bundesregierung, die gesetzliche Renten-versicherung in den kommenden Jahren jährlich mit fast 100 Milliarden Euro zu bezuschussen. Angesichts der weiterhin ungünstigen demografischen Entwicklung lohnt es sich zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, sich unabhängig von der gesetzlichen Rentenversicherung um seine Altersvorsorge zu kümmern. Dafür ist es wichtig, den Markt zu kennen.


Viele Varianten sind möglich

 

Bei der klassischen Form der privaten Rentenversicherung kann man wählen, ob die Summe bei Rentenbeginn in regelmäßigen Teilbeträgen oder als einmalige Sofortrente ausgezahlt wird. Von den Versicherungen erwirtschaftete Überschüsse kann der Versicherte zusätzlich zum vereinbarten Mindestzins entweder im Rahmen eines Bonusrentensystems oder als sogenannte verzinsliche Ansammlung in Anspruch nehmen. Beim Bonusrentensystem werden die Überschüsse auf den Rentenbetrag angerechnet, während bei einer verzinslichen Ansammlung die Überschüsse auf einem separaten Konto verzinst werden und der Betrag als zusätzliche Rentenversicherung behandelt wird. Man kann sich entscheiden zwischen einem dynamischen, konstanten oder degressiven Modell. Für Vorsichtige eignet sich die dynamische Auszahlung. Bei dieser Variante steigt die Rente jährlich um einen bestimmten Prozentsatz. Da die jährlichen Erhöhungen von den Überschüssen abhängen, kann keine feste Steigerungsrate garantiert werden, dafür sinkt die Rentenhöhe nicht. Die konstante Rente verspricht zwar in den ersten Jahren höhere Rentenzahlungen, dafür besteht das Risiko, dass die Beträge sinken, wenn die Überschüsse fallen. Somit ist sie eher für optimistische Anleger geeignet. Bei der degressiven Rente sinkt die Höhe der Rentensumme mit zunehmendem Alter des Versicherungsnehmers, weswegen diese Variante kaum empfehlenswert ist.

 

Eine ungünstige Versicherung kündigen

 

Eine private Rentenversicherung zu kündigen ist leichter, als man denkt. Das Formale ist denkbar einfach: Wer fürchtet, aufgrund von Formulierungsfehlern den Kündigungstermin womöglich zu verpassen, kann spezielle Formulare nutzen, die im Internet erhältlich sind. Auch muss niemand befürchten, das eingezahlte Geld komplett zu verlieren. Einem Urteil des Bundesgerichtshofs nach steht jedem, der seine Versicherung ab dem Jahr 2008 abgeschlossen hat, die Hälfte des errechneten Deckungskapitals als Mindestrückkaufswert zu. Der Versicherungsnehmer soll keinen Nachteil daraus erfahren, dass die Kosten für den Vertragsabschluss mit den ersten Beiträgen verrechnet werden. Dieses Vorgehen der Versicherer, das sich hinter dem Begriff "Zillmerung" versteckt, ist rechtlich ebenso unzulässig wie Vereinbarungen, die nicht zwischen Rückkaufswert und Stornoabzug unterscheiden. Weitere Informationen und Tipps dazu finden sich in dieser pdf-Datei des Bundes der Versicherten.

 

Szenario 7