Wolf wirft Kretschmann Untätigkeit bei Flüchtlingen vor

Wolf (r., CDU) kritisiert Kretschmann (l., Bündnis 90 / Die Grünen. Fotos: B. Weißbrod/Archiv Foto: Bernd Weissbrod
Wolf (r., CDU) kritisiert Kretschmann (l., Bündnis 90 / Die Grünen. Fotos: B. Weißbrod/Archiv Foto: Bernd Weissbrod

Die steigenden Flüchtlingszahlen entwickeln sich zunehmend zum Zankapfel zwischen Regierung und Opposition. Sowohl Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) als auch sein Herausforderer zur Landtagswahl 2016, Guido Wolf (CDU), besuchen heute die überbelegte Landeserstaufnahmestelle (Lea) für Flüchtlinge in Ellwangen im Ostalbkreis. Zunächst wollen sich dort Kretschmann und Integrationsministerin Bilkay Öney (SPD) informieren. Wenig später macht dort CDU-Politiker Wolf im Rahmen seiner Sommertour durch Baden-Württemberg Station. 

In der Lea sollten ursprünglich 1000 Flüchtlinge unterkommen, derzeit leben nach Angaben des Regierungspräsidiums Stuttgart dort aber rund 1900 Asylbewerber. Wolf meinte zu der zeitlichen Nähe beider Besuche: «Leider entschließt sich der Ministerpräsident in der Flüchtlingspolitik immer erst dann zu handeln, wenn wir als CDU vorgelegt haben.


» Wolf bekräftigte, es werde höchste Zeit, dass die grün-rote Landesregierung die Plätze in den Landeserstaufnahmestellen ausbaue. Den Ausbau hatte Kretschmann bei einem Flüchtlingsgipfel Ende Juli angekündigt. Den Kommunen geht die Umsetzung aber viel zu langsam. Zudem fordert Wolf ein «schlüssiges Gesamtkonzept» der Landesregierung zum Umgang mit den steigenden Flüchtlingszahlen. Ein Regierungssprecher beteuerte, dass Kretschmanns Besuch in der Lea nichts mit Wolfs Besuch am selben Tag zu tun habe.


Kretschmann werde die Einrichtung am Rande seiner Sommertour aufsuchen und sich drei Stunden Zeit nehmen, um mit den Menschen in der Lea zu reden. Wolf veranschlagt für seinen Besuch rund eine Stunde. Insgesamt gibt es in Baden-Württemberg drei Leas. Dorthin kommen die Flüchtlinge direkt nach ihrer Ankunft im Land. Von dort aus werden sie auf die Kommunen verteilt oder abgeschoben, wenn ihr Asylantrag abgelehnt wurde. (dpa/lsw)

 

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