
Erneute Schlappe für die Ulmer Sparkasse: Die Bank hat ihre Zinsen für lukrative Sparverträge falsch berechnet. Das entschied das Ulmer Landgericht für mehrere Verfahren von Sparern. Entsprechend einem voran-gegangenen Urteil aus dem Januar beschloss die zuständige Kammer außerdem, dass die Sparkasse die sogenannten Scala-Verträge nicht einfach kündigen darf. Damit stärkten die Richter den Sparern abermals den Rücken. Die Bank will Berufung gegen die Entscheidung einlegen.
Der Hintergrund: Die Sparkasse wollte aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase Tausende Kunden aus den hochverzinsten Verträgen herauslocken - ansonsten drohe die Kündigung. Sie hatte mit einem
Wegfall ihrer Geschäftsgrundlage argumentiert. Das Landgericht hatte im Januar bereits im Sinne der Sparer entschieden; dieser Fall kommt im September nun vor das Oberlandesgericht Stuttgart.
Jeder Scala-Fall muss einzeln vor Gericht verhandelt werden. Der Streit könnte bundesweit Signalwirkung für ähnliche Prozesse haben. (DPA)